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Betriebskrankenkassen stoppen Ausschreibungsverfahren für Hilfsmittel

PRESSEMITTEILUNG

Hannover / Berlin – Der BKK Landesverband Niedersachsen-Bremen und spectrum|K – das bundesweite BKK Gemeinschaftsunternehmen – heben das europaweite Ausschreibungsverfahren für ableitende Inkontinenzhilfen auf (veröffentlicht im EU-Amtsblatt vom 19.7.2008; AZ: 2008/S 139- 186291). „Hierdurch können wir Qualität und Sicherheit bei der Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen für die BKK und ihre Versicherten am Besten gewährleisten“, sagt Ingo Werner, Geschäftsführer der spectrum|K GmbH. Bis zum Anfang dieses Jahres waren Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, Verträge mit Hilfsmittelanbietern öffentlich auszuschreiben; dies haben die Betriebskrankenkassen getan. Die Ausschreibungssieger sind dann exklusiver Vertragspartner der Krankenkasse. Seit Jahresbeginn 2009 gilt eine Gesetzesnovelle, die es den Krankenkassen wieder erlaubt, auf die Ausschreibung zu verzichten und mehrere Sanitätshäuser und Händler zuzulassen. Von diesem Recht machen die Betriebskrankenkassen bei ableitenden Inkontinenzhilfen Gebrauch.

Der BKK Landesverband Niedersachsen-Bremen hat die Ausschreibung für spectrum|K durchgeführt: „Trotz sorgfältiger Vorbereitung haben Nachprüfungsverfahren den Beteiligten eine zeitnahe Umsetzung der angestrebten Versorgung unmöglich gemacht“, so Hans- Hermann Runge, Vorstandsvorsitzender des BKK Landesverbandes Niedersachsen- Bremen. „Die hohen Qualitätsziele, die wir an unsere Vertragspartner stellen, können wir nur umfassend und flächendeckend sicherstellen, indem wir die Ausschreibung aufheben und nun Verträge mit geeigneten Vertragspartnern schließen, die nah am Versicherten sind“, so Runge. „Versorgungsprobleme, wie Lieferengpässe, mangelnde Qualität von Produkten und fehlende Beratung werden wir den BKK Versicherten auf diesem Wege ersparen.“

Seit über 200 Jahren versichern und versorgen Betriebskrankenkassen Mitarbeiter und deren Familienangehörige von Unternehmen und Betrieben – vom Pförtner und der Verkäuferin über den Fließbandarbeiter und kaufmännischen Angestellten bis zur Leitungs- und Vorstandsebene. Seit der Einführung des freien Kassenwahlrechts haben sich immer mehr Menschen für die BKK entschieden. Die BKK ist mit einem Marktanteil von rund 20 Prozent die drittgrößte Kassenart. Allein die 130 in spectrum|K zusammengeschlossenen Betriebskrankenkassen versichern und versorgen 9,15 Millionen Bürgerinnen und Bürger.