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Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: Wichtiger Baustein der Präventionsstrategie – Nun sind Länder gefordert

Deutschland wird zu einem Land mit konsequentem Nichtraucherschutz

Berlin – Der Bundestag hat heute in 1. Lesung das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens beraten. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärte dazu: “Deutschland wird zu einem Land mit konsequentem Nichtraucherschutz. Das Gesetz ist ein wichtiger Baustein der Präventionsstrategie der Bundesregierung.”

Das “Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens” regelt ein grundsätzliches Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, in Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs und in Bahnhöfen. Das Gesetz sieht ferner eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes vor.

Passivrauchen zählt zu den größten Gesundheitsrisiken. Tabakrauch ist zum bedeutendsten Schadstoff in Innenräumen geworden. Mehr als die Hälfte der Kinder unter sechs Jahren leben in Deutschland in einem Haushalt, in dem mindestens eine Person raucht. Die Belastungen mit Feinstaub durch Tabakrauch sind in vielen Diskotheken gefährlich hoch. Passivrauch kann eine ganze Reihe von akuten und chronischen Krankheiten verursachen. Von fast 5.000 Inhaltsstoffen des Tabakrauches sind über 70 Krebs erregend. Studien haben ergeben, dass in Deutschland jährlich über 3.300 Todesfälle auf Passivrauch zurückzuführen sind.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt verwies darauf, dass Nichtraucherschutz und Kampagnen wie die Aufklärungskampagne “rauchfrei” zwei Seiten einer Medaille seien. Schmidt: “Nichtraucherschutz und Aufklärung tragen dazu bei, eines der größten Gesundheitsrisiken unserer Zeit zu verringern.”

An die Länder appellierte sie, in den nächsten Monaten in ihren Regelungsbereichen möglichst einheitliche Lösungen durchzusetzen. Nur wenn es auch in Gaststätten einen konsequenten Nichtraucherschutz gebe, könne sich Deutschland mit Nachbarn wir Italien, Irland, Belgien, Frankreich, Luxemburg oder Großbritannien messen.

Das Gesetz beinhaltet im Einzelnen:

Das Rauchen wird grundsätzlich verboten in

– allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes; dazu gehören Behörden, Dienststellen, Gerichte und sonstige öffentliche Einrichtungen des Bundes sowie bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen,

– in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Luft, zu Wasser, auf der Schiene und auf der Straße sowie

– in Bahnhöfen.

Sofern eine ausreichende Zahl von Räumen vorhanden ist, können gesonderte Räume (und entsprechende räumliche Einheiten) für Raucherinnen und Raucher vorgesehen werden.

Die Regelungen im Bereich des Arbeitsschutzes werden verbessert.

Der Jugendschutz wird verschärft. Die Abgabe von Tabakprodukten an Jugendliche unter 18 wird gänzlich verboten.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter http://www.bmg.bund.de