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Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf

Patientenrechtegesetz bleibt weit hinter dem Notwendigen zurück

Hamburg – Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Rechte von Patienteninnen und Patienten (Patientenrechtegesetz–PatRG) beschlossen. Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks kritisiert, dass die Pläne der Bundesregierung weit hinter dem Notwendigen zurückbleiben.

„Es ist schon bemerkenswert, wie man bei einer inzwischen so breiten Zustimmung zu einem Gesetzesvorhaben so wenig für Patientinnen und Patienten in Deutschland herausholen kann“, so Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. „Hamburg hat mit anderen Ländern viele sinnvolle, an praktischen Erfahrungen mit der Umsetzung von Patientenrechten gereifte Vorschläge vorgelegt. Ohne diese Länder-Initiative wäre der Entwurf sicher noch blasser, allerdings fehlen immer noch wichtige Punkte“.

Der beschlossene Kabinettsentwurf sieht beispielsweise kein Härtefallfond vor, mit dem Opfern von Behandlungsfehlern unbürokratisch geholfen werden könnte. Auch hinsichtlich der Informationspflicht gegenüber Patienten greift der Entwurf zu kurz. So wurde bei der Erarbeitung des Gesetzesentwurfs der von Verbänden und Bundesländern vorgeschlagene „Patientenbrief“ völlig ignoriert. Dieser soll analog zum Arztbrief die Patienten in verständlicher Weise über wichtige Aspekte der Behandlung informieren.

Auch hinsichtlich der privat zu zahlenden Zusatzleistungen (IGeL) hat sich das Kabinett inhaltlich nicht bewegt. Ein Schutz von Patientinnen und Patienten vor unnötigen, aber teuren Behandlungen wird nicht geleistet und scheint auch von der Bundesregierung nicht gewollt zu sein.

Bei der Regelung der Einsichtnahme in die Patientenakte wird die Stellung der Patienten sogar verschlechtert. So soll diese verweigert werden dürfen, wenn „sonstige erhebliche Gründe entgegenstehen“. Patienten werden damit gegenüber der jetzigen Rechtslage schlechter gestellt.

Prüfer-Storcks: „Von den vielen konstruktiven Anregungen aus den Ländern und von Verbänden wurde nur sehr wenig aufgenommen. Man kann den Eindruck gewinnen, die Bundesministerien haben sich fast ausschließlich auf die Verbesserung der Begründung für ihr dünnes Gesetz konzentriert. Sie bleiben mit ihrem Entwurf sogar hinter den Vorstellungen der CDU/CSU-Gesundheitspolitiker zurück.“ Die Senatorin kündigt an, gemeinsam mit den anderen Ländern weiter Druck zu machen für ein Patientenrechtegesetz, das diesen Namen verdient.