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Bundesratssitzung am Freitag / Thüringen unterstützt Antrag von Bayern und Sachsen

Gesundheitsministerin Christine Lieberknecht: “Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten ist Sicherheitsrisiko!”

Erfurt – Ein Veto legt Thüringen gegen den Versandhandel von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein. Im Bundesrat wird Thüringen morgen (Freitag) einen entsprechenden Verbotsantrag von Bayern und Sachsen unterstützen. Gesundheitsministerin Christine Lieberknecht (CDU): “Das Antibiotikum aus der Apotheke zusammen mit den Herztropfen aus dem Internet kann eine schwere Vergiftung verursachen. Denn das Internet weiß bei Ihrem chronischen Herzleiden nichts von Ihrer akuten Grippe; Ihr langjähriger Apotheker schon. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln brauchen wir deshalb immer das “Vier-Augen-Prinzip”. Der verschreibende Arzt und der Apotheker müssen beide hinschauen. Dieses doppelte Sicherheitssystem wird durch den Versandhandel erheblich gefährdet.”

Die Ministerin betonte: “Der seit 2004 in Deutschland zugelassene Arzneimittelversandhandel wird zunehmend ein Experiment mit ungewissem Ausgang für die Gesundheit. Das Bundeskriminalamt warnt, dass immer mehr illegale Arzneimittel in Europa in den Handel gelangen und so im Internet teilweise minderwertige und wirkungslose Pillen oder solche mit falschem Wirkstoff angeboten werden. Für die Patienten ist es nahezu unmöglich, zwischen legalen und illegalen Versandangeboten von Arzneimitteln zu unterscheiden. Darüber hinaus bestätigen aktuelle Studien, dass fast 95 % von denen im Internet angebotenen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne Vorlage eines Rezeptes erhältlich sind.”

Sachsen, Bayern und Thüringen wollen mit dieser Bundesrats-Initiative erreichen, dass im Sinne des Patientenschutzes der Versandhandel mit Arzneimitteln auf das vom Europäischen Gerichtshof festgestellte rechtliche Maß zurückgeführt wird.