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Christoph Habermann: Barrierefreie und inklusive Gesellschaft für alle Kinder

Behinderte Kinder

Mainz – Für Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendliche in Rheinland-Pfalz sprach sich der Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen, Christoph Habermann, heute in Mainz auf der Themenveranstaltung „Vielfalt leben – Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung“ aus. Die Veranstaltung findet im Rahmen des Nationalen Aktionsplans (NAP) „Für ein kindergerechtes Deutschland“ der Bundesregierung statt und wird vom Bundesfamilienministerium in Kooperation mit dem rheinland-pfälzischen Familien- und Sozialministerium durchgeführt. Ziel ist die Verbesserung der Kinderfreundlichkeit und konsequente Wahrung der Kinderrechte, wie auch der Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen. Das Land Rheinland-Pfalz erarbeitet zur Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen einen Landesaktionsplan.

„Der 13. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung und die seit fast einem Jahr gültige UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen formulieren ein Recht auf Selbstbestimmung, Partizipation und eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft“, so der Staatssekretär. Hierbei müssen auch Kinder und Jugendliche in den Blick genommen werden. Ihnen eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, liegt dem Staatssekretär besonders am Herzen. „Kinder und Jugendliche mit Behinderung sind primär Jungen und Mädchen mit ganz normalen Entwicklungsbedürfnissen, Interessen und Vorlieben“, so Habermann. Doch die Beeinträchtigungen, die einen individuellen Förderungs- und Unterstützungsbedarf nach sich zögen, hätten zu einem eigenen Hilfe- und Unterstützungssystem geführt, der behinderten Kindern und Jugendlichen kaum Anknüpfungspunkte mit der Lebenswelt Gleichaltriger biete. Dem Staatssekretär ist es deshalb wichtig, innerhalb bestehender Strukturen Raum für behinderte Menschen zu schaffen und gesellschaftliche Strukturen so zu gestalten, dass sie der Vielfalt menschlicher Lebenslagen – gerade auch von Menschen mit Behinderung – von Anfang an gerecht werden.

Rheinland-Pfalz nehme hier eine führende Rolle ein und habe bereits im Jahr 2002 ein eigenes Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen verabschiedet. Dieses Gesetz fördert unter anderem die Barrierefreiheit von öffentlichen Einrichtungen und Angeboten, was eine wichtige Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe darstellt. Zudem ist das Land Rheinland-Pfalz auch in der Frühförderung behinderter Kinder gut aufgestellt, um ihnen einen leichteren Start ins Leben zu ermöglichen. Die Integration behinderter Kinder in den regulären Kindertagesstätten steht ebenfalls auf der Agenda der Landesregierung wie die Verbesserung der Inklusion ins Schulsystem. Hier habe sich die rheinland-pfälzische Landesregierung nicht zuletzt mit der Schaffung der mittlerweile 172 Schwerpunktschulen auf den Weg gemacht.

Die rheinland-pfälzische Vorreiterrolle in der Politik für Menschen mit Behinderungen zeige sich aber auch an konkreten Angeboten vom Übergang von der Schule in den Beruf und beim Budget für Arbeit, das einen Weg aus der Werkstatt für behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt öffne. „Wir müssen verstärkt daran arbeiten, dass es uns von Anfang an gelingt, eine kontinuierliche Unterstützung und Begleitung aller Kinder möglich zu machen, damit ein Zugang zum Regelsystem Normalität wird. Wer die Inklusion von Kindern und Jugendlichen will, der wird neue Instrumente ausprobieren müssen. Das ist eine Herausforderung an alle, an der Zielvorgabe und Umsetzung der Inklusion in Rheinland-Pfalz mitzuwirken“, sagte Christoph Habermann.

Der Staatssekretär hob hervor, dass der deutsche Gesetzgeber schon viel zur Stärkung von Menschen mit Behinderungen beigetragen habe, doch durch die UN-Konvention seien noch einmal wichtige und innovative Impulse zur Weiterentwicklung der Behindertenhilfe, gerade mit der Perspektive der Teilhabe, ausgegangen. „Sie gibt ein umfassendes Leitbild vor, an dem sich das deutsche Recht entsprechend anpassen muss. Dazu arbeiten wir an einem Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention für Rheinland-Pfalz“, so Habermann.