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Dammbruch unterbunden

Keine Öffnung für Knochenmarksspenden Nichteinwilligungsfähiger

Berlin – Anlässlich der 2. und 3. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz) erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Es wird keine Öffnung für eine Knochenmarksentnahme bei nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen im Gewebegesetz geben.

Insbesondere viele sogenannte geistig behinderte Erwachsene werden zu den nichteinwilligungsfähigen Menschen gezählt. Ursprünglich war im Entwurf des Gewebegesetzes vorgesehen, dass eine Knochenmarkspende bei diesen Menschen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Eine Spende bewahrt aber nur ihren Charakter als Spende, wenn sie auf Freiwilligkeit beruht. Diese Spendenbereitschaft darf nicht einfach unterstellt werden, wenn Menschen nicht rechtsverbindlich in Eingriffe einwilligen können. Medizinische Fachleute haben darüber hinaus bestätigt, dass der Fall einer Knochenmarkspende eines nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen auch in der Praxis so gut wie nie vorkommt.

Dieser Passus im Entwurf des Gewebegesetzes wurde nun gestrichen. Wir verhindern hierdurch, dass das Fehlverständnis entsteht, dass nichteinwilligungsfähige Erwachsene für fremdnützige Eingriffe verfügbarer sind als andere Menschen. Einen Dammbruch zum Nachteil Nichteinwilligungsfähiger konnten wir damit unterbinden. Für eine Änderung hatten sich auch die Kirchen und Behindertenverbände, hier insbesondere die Lebenshilfe, eingesetzt.