Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Das GKV-VSG – Reicht die Reformkraft?
Akteure fordern beim BMC-Forum weniger Restriktionen beim Innovationsausschuss und der „besonderen Versorgung“

GKV-Versorgungsstärkungsgesetz: Veranstaltung und Stellungnahme des Bundesverband Managed Care e.V.

Berlin – Wie viel Akteursvielfalt und wie viel Wettbewerb steckt im Referentenentwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes – dies war eine der zentralen Fragen beim Diskussionsforum des Bundesverbands Managed Care (BMC) am 10.11. in Berlin. Unter dem Titel „Wie viel Reformkraft steckt im VSG: Neue Optionen durch Innovationsfonds und ‚besondere Versorgung‘?“ diskutierten Vertreter von Kassen, Leistungserbringern und Industrie mit BMG-Abteilungsleiter Dr. Ulrich Orlowski über den Innovationsfonds und die neuen Selektivvertragsregelungen. Zeitgleich legt der BMC eine Stellungnahme vor, in dem u.a. die Ausweitung der Antragsberechtigten bei Innovationsfonds und der ‚besonderen Versorgung‘ gefordert wird.

Der seit kurzem vorliegende Referentenentwurf für das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz berührt eine Vielzahl an Themen. Der BMC veranstaltete daher am 10.11.2014 für alle Interessierten ein Diskussionsforum, bei dem intensiv über die Ausgestaltung und Chancen des Innovationsfonds, der neu gestaltete Rechtsrahmen für Selektivverträge sowie die Veränderungen ambulanter und stationärer Versorgungsstrukturen diskutiert wurde.

Die Einrichtung eines Innovationsfonds wurde seit langem vom BMC gefordert: „Der Fonds ist eine echte Chance, neue Impulse für die Reform der Versorgungsstrukturen zu setzen“, freute sich Prof. Dr. Volker Amelung, Vorstandsvorsitzender des BMC. „Damit über die Förderanträge jedoch nach sachlichen statt nach politischen Kriterien entschieden wird, wäre eine größere Unabhängigkeit des Innovationsausschuss von seinem Träger, dem G-BA, sinnvoll.“ Auch Dr. Rolf-Ulrich Schlenker, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK und Vorstandsmitglied des BMC, sah die Stimmgewichtung und Zusammensetzung des Innovationsausschusses mit Sorge: „Um die Unabhängigkeit zu unterstreichen, wäre eine breitere Aufstellung des Innovationsausschuss zu empfehlen, etwa durch Einbeziehung von Wissenschaftlern, Patientenvertretern oder auch dem Wissenschaftsministerium.“ Aus Sicht des BMC wäre zudem eine weniger restriktive Einschränkung der antragsberechtigten Akteure wünschenswert. So sollten beispielsweise auch Unternehmen, wie Managementgesellschaften, als mögliche Antragssteller ergänzt werden. Als kontrovers entpuppte sich im Laufe der Diskussion auch die Vorgabe des Gesetzesentwurfs, dass nur Projekte mit „Potenzial für die Überführung in die Regelversorgung“ zu fördern sind. Hier bedürfte es noch einer Klarstellung, dass damit kein Zwang zur kollektivvertraglichen Ausgestaltung gemeint sei, waren sich die Teilnehmer weitgehend einig.

Der wettbewerbliche Handlungsspielraum spielte auch eine zentrale Rolle in der Diskussion um die „Besondere Versorgung“ im neu verfassten § 140a SGB V: „Der Wegfall der präventiven Vorlagepflicht von Selektivverträgen bei der Aufsicht setzt genau das richtige Signal“, bekräftigte BMC-Vorstandsmitglied Ralph Lägel. Jetzt müsse nur sichergestellt werden, dass sich die Wirtschaftlichkeitsvorgaben für die Projekte des Innovationsfonds und die § 140a-Verträge nicht kannibalisieren. Anregungen zur Erweiterungen der Handlungsspielräume wurden dem Bundesministerium für Gesundheit auch hinsichtlich der Beteiligungsrechte der Akteure mitgegeben: „Geeignete Vertragspartner für die ‚besondere Versorgung‘ wären beispielsweise auch die Träger von Rehabilitationsmaßnahmen und andere soziale Träger“, betonte Franz Knieps, BMC-Vorstandsmitglied und Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbands.

Das Fazit für das GKV-VSG fiel insgesamt jedoch weitestgehend positiv aus: „Es werden die richtigen Themen mit den richtigen Lösungsansätzen angegangen“, schlussfolgerte Amelung. „Jetzt gilt es die Lösungsansätze so auszugestalten, dass diese auch wirksam werden.“

Fotos zur Veranstaltung und die vollständige Stellungnahme des Bundesverband Managed Care e.V. zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz finden Sie unter: www.bmcev.de/bundesverband-managed-care-ev/veranstaltungen/expertenforen/


Der Bundesverband Managed Care e. V. ist ein gemeinnütziger, pluralistischer Verein für innovative Systementwicklung im Gesundheitswesen. Er versteht sich als Forum für zukunftsfähige, qualitätsgesicherte und patientenorientierte Konzeptionen. Seine ca. 170 Mitglieder repräsentieren nahezu die gesamte Bandbreite aller Akteure des Gesundheitswesens.