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Die neue Heilmittel-Richtlinie – Der eVO-Check

Die neue Heilmittel-Richtlinie – Der eVO-Check

Pressemitteilung

Essen – Am 1. Januar 2021 ist der Heilmittel-Katalog mit zahlreichen umfassenden Änderungen in Kraft getreten. Nach dem erfolgreichen Update-Service von thevea kommt nun ein neues Produkt auf den Markt und es wird die Verordnungsprüfung für Sie radikal vereinfachen.

Damit Ihnen die Krankenkassen die Kosten für Ihre Heilmitteltherapie erstatten, muss die Heilmittel-Verordnung korrekt und vollständig ausgefüllt werden. Seit einem Urteil des Bundessozialgerichts 2009 (AZ: B1 KR 4/09 R) sind Sie als Physiotherapeut verpflichtet, ärztliche Verordnungen auf Vollständigkeit, aber auch auf inhaltliche Plausibilität und auf Gültigkeit zu überprüfen. Machen Sie oder Ihre Mitarbeiter hier Fehler, dann müssen Krankenkassen Ihre Verordnungen nicht bezahlen – und Sie bleiben auf den Kosten der bereits geleisteten Behandlungen sitzen.

Die Kontrolle Ihrer Verordnungen ist für Sie unerlässlich, um Ihre geleisteten Behandlungen auch bezahlt zu bekommen!

Seit dem 1. Januar gibt es mit der neuen Heilmittel-Richtlinie nur noch ein Verordnungsformular für alle Heilmittelbereiche: Das neue Formular 13. Damit Sie hier nicht den Überblick verlieren, gibt es den einzigartigen eVO-Check von thevea. Hier können Sie mit nur wenigen Klicks prüfen, ob das Formular korrekt vom Arzt ausgefüllt ist. Sie sparen damit nicht nur wertvolle Zeit, sondern können sich auch darauf verlassen, dass Sie Ihre Behandlungen rechtmäßig erstattet bekommen. Dieser Service spart nicht nur Zeit und Geld – sondern ist auch kostenfrei!

eVO-Check