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Dreyer begrüßt Einigung über Sozialpsychiatrie-Vereinbarung

Sozialpsychiatrie-Vereinbarung

Mainz – Die rheinland-pfälzische Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Malu Dreyer begrüßt heute in Mainz, dass sich alle rheinland-pfälzischen Krankenkassen darauf verständigt haben, zeitnah einen flächendeckenden Abschluss der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung in Rheinland-Pfalz zu ermöglichen. Gemeinsam würden nun Verhandlungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz als Standesorganisation der Kinder- und Jugendpsychiater aufgenommen.

Die Sozialpsychiatrie-Vereinbarung ermöglicht den ambulant tätigen Kinder- und Jugendpsychiatern auch andere Berufsgruppen wie Psychologen, Sozialpädagogen oder Heilpädagogen, in ihrer Praxis zu beschäftigen. Diese multiprofessionelle Behandlung durch ein Team ist aufgrund der vielfältigen und komplexen Hilfebedarfe seelisch erkrankter Kinder und Jugendlicher notwendig. Diese Form der Behandlung ermöglicht es außerdem, eine größere Anzahl von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen ambulant zu behandeln. Damit trägt die Sozialpsychiatrie-Vereinbarung auch dazu bei, dass Krankenhausbehandlungen vermieden werden können.

Zur Einigung kam es unter Moderation von Staatssekretär Christoph Habermann. Das Gesundheitsministerium richtete den Appell an die Krankenkassen, die bisherigen Versorgungsstrukturen im Kinder- und Jugendpsychiatrischen Bereich für eine Übergangszeit beizubehalten. Da die vertragliche Grundlage aktuell zwischen den nicht mehr gültigen alten Verträgen und dem Inkrafttreten einer neuen bundesweiten gesetzlichen Neuregelung stehe, sei die Zusage der rheinland-pfälzischen Krankenkassen ein wichtiger Schritt für die Praxen, die dadurch ihre Fachkräfte weiterbeschäftigen könnten und zugleich Planungssicherheit bekämen. „Bis die neue Regelung greift, stehen die ambulant tätigen Kinder- und Jugendpsychiater nun nicht mehr im vertragsfreien Raum“, so die Ministerin. Darüber hinaus mache sich das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium seit Jahren für eine kassenartenübergreifende Sozialpsychiatrie-Vereinbarung in Rheinland-Pfalz stark und sei über das Entgegenkommen der Krankenkassen sehr erfreut.

Auch sei die Landesregierung nunmehr zuversichtlich, dass sich durch einen flächendeckenden Abschluss der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung die Zahl der niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater in Rheinland-Pfalz erhöhen werde und Wartezeiten verkürze, so die Ministerin.

Zum Hintergrund der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung in Rheinland-Pfalz:

Ein Teil der rheinland-pfälzischen Krankenkassen hatte bereits 1994 eine Sozialpsychiatrie-Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgeschlossen; diese Vereinbarung wurde jedoch zum 31.12.2008 gekündigt. Auf Initiative der Kassenbundesärztlichen Vereinigung, dem Spitzenverband Bund sowie dem Bundesgesundheitsministerium wurde bundesweit eine Verlängerung der vorhandenen Sozialpsychiatrie-Vereinbarung für die Dauer des ersten Quartals 2009 festgelegt. Über eine Folgeregelung wird derzeit noch auf Bundesebene verhandelt. Parallel dazu plant das Bundesministerium für Gesundheit eine gesetzliche Regelung, wonach künftig Sozialpsychiatrie-Vereinbarungen zwingend abzuschließen sind.