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Dreyer: Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes verbesserungsbedürftig

Gesundheit

Mainz – Gesundheitsministerin Malu Dreyer sieht beim Gesetzentwurf zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes noch dringenden Änderungsbedarf, wie sie heute anlässlich der Behandlung des Entwurfs der Bundesregierung im Bundesrat unterstrich. So sei die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene sogenannte Mehrkostenregelung mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung für die Versicherten und mit einem vermeidbaren Mehraufwand an Bürokratie und Kosten für die Krankenversicherung verbunden. Die Regelung räumt den Patientinnen und Patienten ein Wahlrecht bei der Abgabe von Rabattarzneimitteln gegen anteilige Kostenerstattung ein, ohne dass die Versicherten ihren erhöhten finanziellen Eigenanteil abschätzen können. Auf Initiative von Rheinland-Pfalz hat der Bundesrat diese Mehrbelastung abgelehnt.

Das Land weist auch – wie die Mehrheit der Länder – den Vorstoß der Bundesregierung zurück, gesetzliche Krankenkassen gewinnorientierten Unternehmen wettbewerbsrechtlich gleichzusetzen und im Streitfall nicht mehr den Sozialgerichten, sondern den Zivilgerichten zuzuweisen. Das bedeute einen Systembruch und führe in letzter Konsequenz dazu, die gewünschte Zusammenarbeit der Krankenkassen zum Nachteil der Gesetzlichen Krankenversicherung und ihrer Versicherten zu behindern, so der Kommentar von Malu Dreyer.

Ein wichtiges Anliegen ist der Ministerin bei diesem Gesetzgebungsverfahren auch, bei der Arzneimittelversorgung den Anteil rabattierter Arzneimittel von Originalherstellern im Vergleich zu ausländischen Importarzneimitteln zu Gunsten der GKV angemessen zu berücksichtigen.

„Es bleibt zu hoffen, dass der Bundestag die genannten Änderungsvorschläge der Länder im weiteren Gesetzgebungsverfahren zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes berücksichtigt“, so die Ministerin.