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Empfehlungen des Deutschen Ethikrates prüfen

Forschung mit humanbiologischem Material weiterentwickeln

Berlin – Anlässlich der Veröffentlichung der Stellungnahme „Humanbiobanken für die Forschung“ des Deutschen Ethikrates erklären der bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Rupprecht MdB, und der zuständige Berichterstatter, Dr. Thomas Feist MdB:

Wir begrüßen, dass der Deutsche Ethikrat zu Fragen der Humanbiobanken in der Forschung eine Stellungnahme abgegeben hat. Wir werden diese bei den Überlegungen über die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen berücksichtigen.Humanbiobanken erlangen wachsende Bedeutung für die biomedizinische Forschung. Sie eröffnen wichtige Möglichkeiten für die Aufklärung von Krankheitsursachen und die Entwicklung von Therapien. Im Hinblick auf die damit verbundenen ethischen und rechtlichen Herausforderungen ist der Deutsche Ethikrat zu dem Schluss gekommen, dass rechtlicher Regelungsbedarf besteht. Alle Beteiligten – sowohl Biomaterialspender als auch Forschungseinrichtungen – brauchen Verlässlichkeit und Sicherheit. Voraussetzung für die Nutzung von Humanbiobanken sind daher Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, das wissenschaftliche Potenzial von Humanbiobanken auch im Rahmen internationaler Zusammenarbeit zu nutzen. Dabei müssen gleichzeitig die Rechte des allgemeinen Persönlichkeitsschutzes und die informationelle Selbstbestimmung der Spender gewährleistet werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion spricht sich dafür aus, die Empfehlungen des Deutschen Ethikrates vor dem Hintergrund der bestehenden Forschungspraxis und der geltenden rechtlichen Regelungen zu prüfen. Dabei sollten die internationalen Bestrebungen zur Harmonisierung und Entwicklung von Standards berücksichtigt werden. Bei der Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen ist es das Ziel, einerseits den Forschungsstandort Deutschland auf dem humanbiologischen Sektor wettbewerbsfähig zu gestalten und gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte der Spender hinreichend zu schützen.