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Festbetrag für Infliximab hebelt funktionierenden Wettbewerb aus

Biosimilars:

Berlin – Am 17. November 2017 hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Festbetragsgruppenbildung für Infliximab beschlossen. Die Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars kommentiert den Beschluss wie folgt:

Ein funktionierender Wettbewerb braucht eine Pluralität von Anbietern. Eine Voraussetzung dafür ist die Bereitschaft von Unternehmen, in diesen Markt zu investieren und damit das Preismonopol des Erstanbieters zu brechen. Daher bedarf es eines regulativen, politischen Umfelds, welches den hohen Investitionskosten und -Risiken von Unternehmen für Biosimilars Rechnung trägt und diesen eine faire Chance im Wettbewerb einräumt.

Im dritten Quartal 2017 haben die Infliximab-Biosimilars zusammen einen Versorgungsanteil in der Gesetzlichen Krankenversicherung von 48 Prozent nach DDD erreicht; das Erstanbieterprodukt hat weiterhin einen Versorgungsanteil von 52 Prozent.[1] Das Festsetzen von Festbeträgen in einer frühen Phase des Wettbewerbs birgt die Gefahr, den Biosimilars ihren Wettbewerbsvorteil – den niedrigeren Preis – und somit ihre Möglichkeit, Versorgungsanteile hinzuzugewinnen, zu nehmen. Denn erfahrungsgemäß führen Festbeträge dazu, dass der Erstanbieter den Preis des Referenzprodukts auf den Festbetrag senkt, so dass es nicht zu mehr Wettbewerb, sondern zu einem Angleichen der Preise kommt.

Die Festbetragsgruppe der Epoetine demonstriert die mögliche wettbewerbsschädliche Wirkung des Festbetrags: Die Preise der einzelnen Präparate haben sich angeglichen und es ist praktisch keine Differenzierung zum Referenzprodukt erkennbar. Bei Epoetinen liegen sowohl der Apothekenverkaufspreis des Referenzproduktes als auch der Apothekenverkaufspreis der Biosimilars auf Festbetragsniveau oder weisen marginale Differenzen auf.

Diese Aussicht senkt die Bereitschaft von Unternehmen, in die Entwicklung von Biosimilars zu investieren und diese im deutschen Markt einzuführen; sie birgt somit die Gefahr einer Oligopolisierung. Kämen bei einzelnen Wirkstoffen gar keine Biosimilars auf den Markt, würde gar jegliches Einsparpotential zunichtegemacht.

[1] NVI INSIGHT Health, 3. Quartal 2017

Die AG Pro Biosimilars ist die Interessenvertretung der Biosimilarunternehmen in Deutschland.
Sie steht allen Unternehmen offen, die Biosimilars entwickeln, herstellen und für die Versorgung bereitstellen. Die Arbeitsgemeinschaft unter dem Dach des Pro Generika e.V. engagiert sich für einen bedarfsgerechten Zugang der Patientinnen und Patienten zu modernen biopharmazeutischen Arzneimitteltherapien, für eine bezahlbare Versorgung und für faire und nachhaltige Wettbewerbsbedingungen.