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Fitnessarmbänder: Gut ist nur ein Produkt

Pressemitteilung

Berlin – Fitnessarmbänder, Laufuhren und Smartwatches (kurz: Wearables) messen den Puls, erfassen Schritte und Laufgeschwindigkeit. Mit manchen kann man Musik hören und E-Mails checken: hochmodern, aber leider sehr neugierig. Die Anbieter von Smartwatches und Co. räumen sich weitgehende Rechte an den Daten der Nutzer ein. Für die Dezember-Ausgabe der Zeitschrift test hat sich die Stiftung Warentest 13 Modelle genauer angesehen. Bei 12 wurden deutliche Mängel im Kleingedruckten der Datenschutzerklärung und der AGBs gefunden. Gut hat deshalb nur eine abgeschnitten, die anderen waren befriedigend bis ausreichend.

Es geht um sensible Messwerte und Daten wie die Pulsfrequenz oder den Aufenthaltsort, die beim Gehen, Joggen oder Radfahren erhoben und auch an Drittfirmen gesendet werden. Die Smartwatch von Apple kostete das den Sieg.

Um die persönliche Fitness zu überwachen, sind alle Modelle brauchbar bis gut. Die getesteten Fitnessarmbänder kosten zwischen 130 und 190 Euro und sind geeignet für Gelegenheitssportler. Sie ermitteln den Puls und messen die Schritte, die am Tag gegangen wurden.

Für mehr Genauigkeit sorgen Laufuhren mit Sattelitenortung. Sie richten sich eher an versierte Sportler, die mit ausgefeilten Trainingsplänen arbeiten, und kosten zwischen 166 und 229 Euro. Die Smartwatches sind mit rund 300 bis 400 Euro deutlich teurer, aber dafür auch tragbare Multifunktionsgeräte, die sich flexibel auf die verschiedensten Sportarten einstellten und mit denen man sogar telefonieren oder E-Mails schreiben kann.

Der ausführliche Test erscheint in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift test (ab 22.11.2017 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/wearables abrufbar.

test-Cover

Einen fragwürdigen Umgang mit personenbezogenen Daten attestierte den Fitnessarmbändern, Smartwatches und Fitness-Apps auch der Marktwächter Digitale Welt in seiner aktuellen Untersuchung (zur Pressemitteilung). Verbraucher erhalten auch auf wiederholte und formelle Nachfrage beim Anbieter in den meisten Fällen keine detaillierte Auskunft zu den über sie gespeicherten personenbezogenen Daten.