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Freiheit und Solidarität in der PKV bestätigt

Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Klage gegen Teile der Gesundheitsreform

Berlin – Anlässlich des heute gefällten Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Klage der PKV gegen Teile der Gesundheitsreform erklären der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Wolfgang Zöller MdB und die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:

Wir begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht die Gesundheitsreform im Bereich der Privaten Krankenversicherung (PKV) bestätigt hat. Die Kernelemente der Reform bedeuten mehr Transparenz, Wettbewerb und Versichertenorientierung auch für das private Krankenversicherungssystem. Das war uns von Anfang an ein zentrales Anliegen in der Gesundheitsreform.

Mit seiner Entscheidung hat das Verfassungsgericht unsere Vorstellungen von Freiheit und Solidarität als zwei Seiten einer Medaille auch in der PKV bekräftigt. Die Übertragbarkeit der Altersrückstellungen bei Versicherungswechsel stärkt den Wettbewerb unter den Versicherern und bringt mehr Freiheit und Wahlmöglichkeiten für die Versicherten.

Durch die Schaffung des Basistarifs mit Annahmeverpflichtung wurde die Solidarität innerhalb der Versichertengemeinschaft und damit die Versichertenorientierung auch in der PKV gestärkt. Diese neue Möglichkeit kommt vor allem bislang Nichtversicherten zugute. Mit entsprechenden Übergangsregelungen wurde vermieden, dass es zu Überforderungen insbesondere für Bestandsversicherte kommt.

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ist es gelungen, den Bestand und die Zukunftsfähigkeit der PKV als Vollversicherung mit Kapitaldeckung im Gesundheitswesen zu sichern und unter sich verändernden Bedingungen und Erwartungen für ein ausgewogenes Verhältnis innerhalb der PKV und mit der GKV zu sorgen.