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Fremdbesitzverbot von Apotheken in Deutschland weiterhin gültig – positives Zeichen im Sinne der Patienten

Dr. Rolf Koschorrek, MdB:

Berlin – In Deutschland dürfen weiterhin nur ausgebildete Pharmazeuten Apotheken betreiben. Ebenso gilt, dass ein Apotheker höchstens vier Apotheken besitzen darf. Mit diesem heute verkündeten Urteil bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg das deutsche Fremdbesitzverbot.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Rolf Koschorrek begrüßt das Urteil: „Damit hat der Europäische Gerichtshof den Weg für eine mittelständisch orientierte, persönlich verantwortlich organisierte und am Wohl des Patienten ausgerichtete Gesundheitspolitik geebnet.“ Es werde sowohl eine qualifizierte, hochwertige und flächendeckende Arzneimittelversorgung sichergestellt als auch dem besonderen Charakter von Arzneimitteln, die sich aufgrund ihrer medizinischen Wirkung ganz grundsätzlich von anderen Waren unterscheiden, Rechnung getragen.

Gesundheitspolitiker Dr. Koschorrek: „Die Politik muss dafür sorgen, die Rahmenbedingungen so zu konstruieren, dass unser Gesundheitssystem – im Interesse aller Patienten – nicht in die Hand von Konzernen fällt, wo Verpflichtungen und Ethos der Heilberufler in den Hintergrund treten und rein wirtschaftliche Interessen zählen.“ Das gelte für Apotheken ebenso wie für alle anderen Akteure im Gesundheitswesen.