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Gesundheitsministerin Huml: Es gibt enge Grenzen für genetische Untersuchungen von Embryonen

Vier PID-Zentren in Bayern zugelassen

München – Das Bayerische Gesundheitsministerium hat jetzt vier Zentren für Präimplantationsdiagnostik (PID) zugelassen. Zwei davon befinden sich in München, weitere Standorte sind Planegg-Martinsried und Regensburg. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml betonte am Mittwoch: “Bei der genetischen Untersuchung von Embryonen gibt es enge Grenzen. Die medizinischen Möglichkeiten müssen verantwortungsbewusst genutzt werden. Oberste Priorität hat dabei der Schutz des Lebens.”

Als Präimplantationsdiagnostik wird die genetische Untersuchung eines künstlich befruchteten Embryos bezeichnet, bevor er in die Gebärmutter übertragen wird. Dabei wird gezielt etwa nach Erbkrankheiten oder Chromosomenanomalien gesucht. Die PID darf nach dem Embryonenschutzgesetz nur in Ausnahmefällen unter strengen Voraussetzungen vorgenommen werden – und nur in dafür zugelassenen Zentren.

Bereits im März dieses Jahres hatte sich die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik konstituiert. Ihre Aufgabe ist es zu prüfen, ob eine medizinische Indikation vorliegt, die zur Vornahme einer PID berechtigt. Dabei werden im konkreten Einzelfall die maßgeblichen psychischen, sozialen und ethischen Gesichtspunkte berücksichtigt.

Bayern hat sich dafür entschieden, eine föderal eigenständige Ethikkommission mit Sitz in München einzurichten. Diese ist für alle im Freistaat angesiedelten PID-Zentren zuständig und soll gewährleisten, dass in ganz Bayern nach einheitlichen Kriterien entschieden wird.

Huml bekräftigte: “Die genetische Untersuchung von Embryonen ist ein ethisch-moralisches und rechtliches Spannungsfeld. Klar ist: Die PID darf auf keinen Fall als ein Selektionsinstrument wahrgenommen werden. Schließlich handelt es sich bei einem Embryo um menschliches Leben!”