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Heroinvergabe – Zahlreiche Experten bezweifeln Wirksamkeit der Studie

Oberstes Ziel: abstinenzorientierte Entwöhnung

Berlin – Anlässlich der Forderung von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, die Behandlung Schwerstabhängiger mit Heroin fortzuführen, erklärt die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:

Die Mehrheit der Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion spricht sich gegen die weitere Vergabe von Heroin an Schwerstabhängige aus. Heroin darf derzeit nur noch an die im Modellprojekt befindlichen Patienten verabreichet werden. Eine Heroinsubstitution darüber hinaus wird es nicht geben. Dies hat gute Gründe.

Die Substitutionsbehandlung ist in Deutschland im internationalen Vergleich heute schon besonders gut entwickelt. Von den 130.000 Heroinabhängigen befinden sich 60.000 in Behandlung, 90 Prozent davon in der Substitutionsbehandlung.

Eine Vielzahl von Fachleuten hinterfragt die Studienergebnisse kritisch und hat Zweifel an der Wirksamkeit der Heroinvergabe. So kommt Prof. Schulenburg in der gesundheitsökonomischen Begleitforschung zur Heroinstudie zu dem Ergebnis, dass die Methadonbehandlung der heroingestützten Behandlung deutlich überlegen ist, wenn man nur die Patienten betrachtet, die die Behandlung vollständig beendet haben.

Oberstes Ziel aller Maßnahmen ist für die Union die abstinenzorientierte Entwöhnung.

Laut Prof. Täschner von der Universitätsklinik Tübingen nehmen jedoch nur 6% der Heroinpatienten eine Abstinenzbehandlung auf.

Der Konsum von Heroin ist seit mehreren Jahren stark rückläufig. Ein Großteil der Süchtigen ist gut versorgt. Es stellt sich deshalb die Frage, ob es richtig ist, ein weiteres kostspieliges und aufwendiges Verfahren einzuführen, wenn auf der anderen Seite die wachsende Gruppe der Konsumenten von Party- und Designerdrogen steht. Für diese Menschen stehen kaum Präventionsmaßnahmen und noch weniger Therapieangebote zur Verfügung.

Es ist unbestritten, dass die Kosten für die Heroinbehandlung die der Methadonbehandlung um das drei- bis vierfache übersteigen. Wenn wir derzeit durch die Gesundheitsreform die Kosten in den Griff bekommen wollen, können wir den Versicherten nicht zusätzliche Lasten über die Heroinsubstitution aufbürden.

Die Kosten-Nutzwert-Analyse fällt laut Begleitstudie zu Gunsten der Methadontherapie aus. Die methadongestützte Behandlung ist danach der heroingestützten deutlich überlegen, wenn nur das Kosten-Nutzwert-Verhältnis derjenigen Studienteilnehmer betrachtet wird, die die jeweilige Behandlung vollständig beendeten.

Der von den Fraktionsvorsitzenden getroffene Beschluss ist richtig. Im Rahmen begrenzter Mittel sollte die bestmögliche Behandlung für eine möglichst große Zahl von Betroffenen zur Verfügung gestellt werden. Mit zusätzlichen Mitteln kann derzeit am ehesten im Rahmen der Ausweitung der ambulanten Methadonsubstitution der Zustand einer größtmöglichen Anzahl Betroffener verbessert werden.