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Hoff: Versandhandel mit Arzneimitteln darf nicht ausufern

Pressemitteilung

Berlin – Die Senatsverwaltung für Gesundheit unterstützt die beabsichtigte Bundesratsinitiative Bayerns und Sachsens zum Versandhandel mit Arzneimitteln. Über die Initiative soll die Erlaubnis für den Versand verschreibungspflichtiger Medikamente zurückgenommen werden. Der Staatssekretär für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, erklärt, der Versandhandel mit hochwirksamen Medikamenten müsse kontrollierbar bleiben. Daher unterstütze Berlin die Länderinitiative. Seit 2004 ist in Deutschland der Versandhandel mit Arzneimitteln möglich. Der Versandhandel wurde zugelassen, um u. a. den Anliegen chronisch Kranker und Berufstätiger entgegenzukommen. Mit Urteil vom 13. März 2008 hatte das Bundesverwaltungsgericht zudem entschieden, dass auch Drogeriemärkte als Rezeptannahmestellen und als Abholpunkte, sog. Pick Points, fungieren dürfen. Die neuen Möglichkeiten des Versandhandels mit Arzneimitteln werden aber auch missbräuchlich genutzt, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Bundeskriminalamt (BKA) berichten. So tauchen gefälschte Arzneimittel aus unsicheren Quellen aus dem Internet auf.

Dr. Hoff dazu: “Bei der Beurteilung des Versandhandels müssen die Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung und damit der Schutz der Patientinnen und Patienten im Vordergrund stehen. Daher unterstützen wir nach kritischer Abwägung der Vorteile und Risiken des Versandhandels mit Arzneimitteln die von Bayern und Sachsen angekündigten Bundesratsinitiativen zur Einschränkung auf nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel. Abgabe und Beratung sollten bei Arzneimitteln auf Rezept grundsätzlich gekoppelt sein. Die Apotheke vor Ort bietet rund um die Uhr einen niedrigschwelligen Zugang zu Arzneimitteln, unabhängig vom Alter, von der Bildung und vom Versicherungsstatus der Patientinnen und Patienten. Und das bei wachsendem Qualitätsanspruch an die Arzneimittelversorgung. Apotheken bleiben für sehr viele Patientinnen und Patienten immer noch erste Anlaufstelle bei nicht gravierenden gesundheitlichen Beschwerden. Fälschung und missbräuchliche Anwendung verschreibungspflichtiger Medikamente müssen auch künftig so weit wie nur möglich verhindert werden.”