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Länder befassten sich mit ländlicher Versorgung und Fachkräftesicherung

Gesundheitsministerkonferenz

Mainz – Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder haben sich einstimmig für weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der flächendeckenden medizinischen und pflegerischen Versorgung ausgesprochen, wie Gesundheitsministerin Malu Dreyer heute anlässlich der in Saarbrücken stattfindenden Gesundheitsministerkonferenz erklärte. Es sei ein gemeinsames Anliegen der Länder, in Zukunft zu einer noch stärkeren Vernetzung der Versorgungsbereiche und zu einer Sicherung des Fachkräftebedarfs in den Gesundheitsfachberufen und im ärztlichen Bereich zu gelangen, erklärte die Ministerin.

Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz sei im Hinblick auf die vertragsärztliche Versorgung zwar ein Schritt in die richtige Richtung getan worden, sagte Dreyer. Die demografische Entwicklung führe aber dazu, dass der Bedarf an Behandlung und Betreuung weiter steige. Zugleich werde es immer schwieriger, die für eine angemessene Behandlung und Betreuung notwendigen Fachkräfte zu finden. Bereits heute müssten deshalb Maßnahmen ergriffen werden, um in besonders gefährdeten Bereichen und Regionen dem Fachkräftemangel vorzubeugen.

Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder halten es daher nach Angaben der Ministerin für notwendig, dass Bund und Länder gemeinsam einen nationalen Strategieplan erarbeiten mit dem Ziel, die gesundheitliche und pflegerische Versorgung sicherzustellen und generationenfest zu machen. Dazu gehören alternative Zulassungsmodelle zum Medizin-Studium, insbesondere im Hinblick auf neben der Abiturnote maßgeblich zu berücksichtigende Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten, Informationskampagnen mit der Bundesagentur für Arbeit auf Länder- und Bundesebene und die Stärkung der Vorbereitungsmaßnahmen zur Ausbildungseignung für die Gesundheitsfachberufe. Darüber hinaus sollen Ausbildung, Aufstieg und Nachqualifizierung in den gesundheitlichen und pflegerischen Berufen durchlässiger und die Ausbildungsbeteiligung von Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund erhöht werden. Weitere Punkte sind die verstärkte Förderung von Ausbildungsangeboten in Teilzeitform und verstärkte Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wichtig ist auch eine stärkere Nutzung der Kompetenzen nichtärztlicher Gesundheitsberufe, insbesondere der Pflegekräfte (Verbesserung der Arbeitsteilung zwischen den Berufsgruppen). Die Gesundheitsministerkonferenz hält es außerdem für erforderlich, dass die Länder eine ausreichende Zahl von Studien- und Ausbildungsplätzen vorhalten. Das GMK-Vorsitzland wird dazu der Kultusministerkonferenz eine gemeinsame Arbeitsgruppe vorschlagen.

Die durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz angestoßene Anpassung der Bedarfsplanung für den vertragsärztlichen Bereich ist aus Sicht der GMK ein wichtiger Schritt, um die Planung besser an den Versorgungsbedarf anzupassen. Die Länder appellieren an die Kassenärztlichen Vereinigungen, die ihnen mit dem Gesetz eingeräumten Instrumentarien umfänglich zu nutzen. An den gemeinsamen Bundesausschuss der Leistungsanbieter und Kostenträger appellieren die Ministerinnen und Minister, die Überarbeitung der Bedarfsplanungsrichtlinie zeitnah zu verabschieden, um vor allem eine bessere an regionalen Besonderheiten und demografischen Veränderungen orientierte Bedarfsplanung zu ermöglichen. Außerdem sind die Ministerinnen und Minister mehrheitlich der Auffassung, dass die integrierte Versorgung ausgebaut werden soll, da sie die Versorgung der Patientinnen und Patienten durch die Reduzierung von Schnittstellen verbessert. Hier gäben die strukturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen noch zu wenig Anreize, und es gebe kaum Bereitschaft, innovative Versorgungsmodelle zu entwickeln und umzusetzen.

Wie Ministerin Malu Dreyer weiter mitteilte, hat sich die Mehrheit der Länder für die Abschaffung der Praxisgebühr ausgesprochen. „Die Praxisgebühr hat die ihr zugesprochene Steuerungswirkung nicht erreicht und erzeugt im Gegenteil negative Effekte. Vor allem für Menschen mit Niedrigeinkommen stellt die Praxisgebühr eine Hürde für die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen dar.“ Auch wäre die Abschaffung ein kleiner aber wichtiger Beitrag zum Abbau unnötiger Bürokratie im Gesundheitswesen.

Für die A-Länder erneuerte Malu Dreyer außerdem ihre Kritik an der geplanten Unterwerfung der Krankenkassen unter das Kartellrecht. Das widerspricht dem Kooperationsgebot des SGB V, das für die Krankenkassen maßgebend ist. Aufgrund der Regelung von Verfahrensgrundsätzen der Landesbehörden durch das 8. GWB-Änderungsgesetz ohne Abweichungsmöglichkeit der Länder liegt zudem ein Zustimmungserfordernis des Bundesrates nach Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 Grundgesetz vor, das bisher seitens des Bundes nicht vorgesehen ist.