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Malu Dreyer: Gesetz setzt konsequenten Nichtraucherschutz um

Plenum/Nichtraucherschutz

Mainz – “Das für Rheinland-Pfalz geplante Nichtraucherschutzgesetz entspricht den Wünschen einer übergroßen Mehrheit der Bevölkerung”, wie Gesundheitsministerin Malu Dreyer heute im Mainzer Landtag anlässlich der Einbringung des entsprechenden Entwurfs der SPD-Fraktion unterstrich. Mit dem Gesetzentwurf werde die zwischen den Ländern vereinbarte einheitliche und klare Linie für einen umfassenden Nichtraucherschutz konsequent umgesetzt, so die Ministerin. Es komme klar zum Ausdruck, dass im öffentlichen Raum der Gesundheitsschutz Vorrang habe. Durch begründete Ausnahmeregelungen werde zugleich den Belangen der Raucherinnen und Raucher Rechnung getragen. “Es geht uns nicht um die Ausgrenzung von Raucherinnen und Rauchern, es geht uns vielmehr um einen verbesserten Gesundheitsschutz, und es geht darum, dass der Schutz der nichtrauchenden Bevölkerungsmehrheit gewährleistet ist”, sagte die Ministerin.

Nachdem vor allem im Bereich der Gaststätten freiwillige Lösungen nicht gegriffen hätten, seien gesetzliche Regelungen unausweichlich geworden. Der gemeinsame Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder habe dazu die Basis gelegt. Danach sollen alle öffentlichen Gebäude, wie Behörden, Gerichte, Betriebe oder sonstige Einrichtungen der Länder und der Kommunen rauchfrei werden. Rauchfreiheit soll auch für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Pflegeheime und Einrichtungen für behinderte Menschen sowie für Einrichtungen der Jugendhilfe und in Schulen gelten. Das Rauchverbot betreffe auch Gaststätten unabhängig von Größe und Betriebsart. Der von der SPD vorgelegte Gesetzentwurf setze diesen Beschluss konsequent um. In Gaststätten werde den Belangen der Raucherinnen und Raucher dadurch Rechung getragen, dass die Betreiber das Rauchen in einem abgetrennten Raum erlauben können, der dann als Raucherraum kenntlich gemacht werden muss, so die Ministerin.