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Medikationskatalog schränkt Therapiefreiheit nicht ein

Pressemitteilung

Berlin – Der derzeit öffentlich diskutierte Medikationskatalog schränkt die ärztliche Therapiefreiheit nicht ein und ist keine ‘Positivliste’. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben in ihrem Zukunftskonzept Vorschläge dazu gemacht, wie die Arzneimittelversorgung verbessert werden kann. Eine der drei Säulen dieses Konzepts ist der Medikationskatalog: Ärzte und Apotheker schlagen gemeinsam vor, welche Wirkstoffe indikationsbezogen eingesetzt werden sollen. Von diesem Medikationskatalog können Ärzte abweichen, wenn dies therapeutisch notwendig ist. „Ärzte und Apotheker wollen keine Listenmedizin, sondern Evidenz-basierte Medizin. Dazu gehört die rationale Verordnung der Leitsubstanzen, soweit dies therapeutisch sinnvoll ist“, sagt Friedemann Schmidt, Vizepräsident der ABDA. Der geplante indikationsbezogene Medikationskatalog kann die Versorgungsqualität weiter verbessern und zu mehr Wirtschaftlichkeit bei der Arzneimitteltherapie beitragen.

Die zweite Säule des Zukunftskonzepts ist die Wirkstoffverordnung: Der Arzt wählt den Wirkstoff, die Dosierung, die Menge und Darreichungsform aus. Der Apotheker wählt dann, entsprechend den gültigen Rabattverträgen oder anderen Regelungen, ein passendes Arzneimittel aus und gibt es an den Patienten ab. Die dritte Säule ist das Medikationsmanagement, dass für alle Versicherten angeboten werden soll, die dauerhaft fünf und mehr systemisch wirkende Medikamente benötigen.

„Es gibt die politische Absicht, die Idee des ABDA-KBV-Konzepts aufzugreifen. Wir begrüßen es sehr, dass das von der Ärzteschaft und uns erarbeitete Konzept in das GKV-Versorgungsstrukturgesetz aufgenommen werden soll. Wir sind überzeugt, dass unser Zukunftskonzept funktioniert und wollen dies gerne erproben“, sagt Schmidt.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter http://www.abda.de