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Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert “Disability Survey” – zum 26. März, Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland

Pressemitteilung

Berlin – Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert eine eigenständige repräsentative Datenerhebung zur besseren Erfassung der Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen in Deutschland (“Disability Survey”). “Die Bundesregierung sollte eine repräsentative Langzeitstudie in Auftrag geben, die Lebenslagen behinderter Menschen im Zeitverlauf erhebt”, erklärte Marianne Hirschberg, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle.

Bisherige Datenerhebungen würden sich an den Defiziten der Behinderten orientieren und nicht an ihren Möglichkeiten und Ressourcen. Die bisher genutzten statistischen Instrumente seien allgemein auf die gesamte Bevölkerung ausgerichtet und damit nicht aussagekräftig für die Kategorie Behinderung beziehungsweise für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. “Beispielsweise enthält der Mikrozensus nur eine Aussage über das Vorliegen oder Fehlen einer Behinderung, jedoch keine weiteren spezifizierten Aussagen, die über die Geschlechtszugehörigkeit hinausgehen”, so Hirschberg.

Ein gutes Beispiel für einen “Disability Survey” sei der “Life Opportunities Survey” (LOS) in Großbritannien, der die Partizipationsmöglichkeiten von behinderten und nicht-behinderten Menschen vergleiche. Zudem sei es sinnvoll, eine solche repräsentative Datenerhebung durch eine unabhängige wissenschaftliche Institution entwickeln und durchführen zu lassen. Diese Daten könnten dann von den Bundesressorts, anderen staatlichen Stellen, aber auch der Wissenschaft und Zivilgesellschaft im Rahmen datenschutzrechtlicher Bestimmungen genutzt werden

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Download: Marianne Hirschberg: Empfehlungen der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zu Daten und Statistiken anlässlich des Jahrestages des Inkrafttretens der Konvention für Deutschland am 26.03.2012 http://www.institut-fuer-menschenrechte.de