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Neue Leistungen im Kinderarztvertrag

Pressemitteilung

München – Mit zusätzlichen Leistungsverbesserungen haben jetzt die AOK Bayern und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) den bereits seit 2009 bestehenden pädiatriezentrierten Versorgungsvertrag (PzV) nochmals ausgebaut. „Dies ist ein weiterer Schritt zur optimierten Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen im Freistaat“, so Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. So gibt es für die Eltern von Kindern zwischen dem dritten und achten Lebensmonat erstmalig eine gezielte Beratung, um den Übergang zu gesunder Beikost reibungslos zu gestalten und damit die Weichen frühzeitig in Richtung einer ausgewogenen Ernährung zu stellen. Die AOK Bayern trägt zudem mit einer verbesserten Honorierung für Hyposensibilisierungsbehandlungen dem Umstand Rechnung, dass immer mehr junge Menschen unter Allergien leiden. Eine weitere neue Leistung ist eine zusätzliche sozialpädiatrische Beratung.

Die vereinbarte besondere Versorgung legt weiterhin den Schwerpunkt auf kinder- und jugendärztliche Vorsorge und Früherkennung. „Die moderne Medizin hat für jedes Alter Vorsorgeuntersuchungen eingeführt, um rechtzeitig Gefahren für die Gesundheitsentwicklung der Menschen zu entdecken“, so Dr. Martin Lang, Kinder- und Jugendarzt und Vorsitzender des bayerischen Landesverbands des BVKJ. Der Vertrag beinhalte daher im Vergleich zur allgemeinen kinder- und jugendärztlichen Versorgung schon bisher deutlich umfassendere Vorsorgeleistungen wie eine erweiterte Prüfung der Sprache und des Hörens und die Jugenduntersuchung J2. Ebenso werden die erweiterten Sehtests, auch Amblyopie-Screening genannt, im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen von den Patienten sehr geschätzt. Gesondert vergütet werden zudem die Untersuchungen U10 (Entwicklungsanalyse) und U11 (Gesundheitsstatus), die die Lücke der Vorsorgeuntersuchungen für Kinder zwischen sieben und zehn Jahren schließen. Neben einem erweiterten Neugeborenen-Screening sieht die Vereinbarung zudem auch die Durchführung und Honorierung der Sonographie von Niere und Blase vor. Für Ärzte und Eltern ist die Teilnahme an dem Vertrag freiwillig. Rund 241.000 Kinder und Jugendliche und über 90 Prozent der bayerischen Kinder- und Jugendärzte sind in dem Vertrag eingeschrieben.

Bei dem Vertrag von AOK Bayern und BVKJ handelt es sich um den ersten Hausarztvertrag für Kinder und Jugendliche in Deutschland, der nun als so genannter Add-On-Vertrag die allgemeine kinder- und jugendärztliche Versorgung ergänzt. Die Vertragspartner sind sich einig, dass Mehraufwendungen durch den Vertrag über Effizienzsteigerungen finanziert werden. So sollen insbesondere unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden und verstärkt der Grundsatz „ambulant vor stationär“ Berücksichtigung finden. Zudem ist zur Verbesserung der Pharmakotherapie der Einsatz von wissenschaftlich begründeten und zugleich praxiserprobten Leitlinien vorgesehen.