Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Neuer AOK-Facharztvertrag verbessert die Versorgung psychisch und neurologisch Kranker

Baden-Württemberg: Innovativer Facharztvertrag startet im September

Stuttgart – In Baden-Württemberg haben sich Ärzte und Krankenkassen auf einen bundesweit einmaligen ambulanten Facharztvertrag zur besseren Versorgung in den Bereichen Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie geeinigt. Im Vordergrund steht eine schnelle, strukturierte und auf die Bedürfnisse der Patienten zugeschnittene Behandlung. Ärztliche Vertragspartner sind MEDI Baden-Württemberg, der Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN), die Deutsche Psychotherapeuten-Vereinigung (DPtV) sowie die Freie Liste der Psychotherapeuten. Die AOK Baden-Württemberg und die Bosch BKK sind als Kassenpartner mit im Boot. Zum September soll die Einschreibung der Ärzte beginnen.

Damit setzen die Vertragspartner in Baden-Württemberg ihren Weg zu einer strukturierten fachübergreifenden ambulanten Versorgung mit dem Hausarzt als zentraler Anlaufstelle konsequent fort. An das AOK-HausarztProgramm mit rund 3.500 aktiven Ärzten und über eine Million Versicherten sind bereits Facharztverträge für die Bereiche Kardiologie und Gastroenterologie mit über 320 teilnehmenden Fachärzten und rund 63.000 eingeschrieben Versicherten angegliedert. Dr. Christopher Hermann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, und Bernhard Mohr, Vorstand der Bosch BKK, sehen in der Behandlung psychisch Erkrankter eine enorme versorgungspolitische Herausforderung. „Seelische Erkrankungen nehmen dramatisch zu“, berichtete Mohr. Beispiel Depression: Hier sei die Zahl der Behandlungsfälle zwischen 2004 und 2008 um fast 20 Prozent gestiegen. Entsprechend wachsen auch die Kosten: So haben sich beispielsweise allein die Ausgaben für Medikamente bei Depressionen in Baden-Württemberg im selben Zeitraum um fast 30 Prozent von 883 € auf 1138 € pro Patient erhöht. Umso wichtiger sei es, die Versichertenbeiträge möglichst effizient einzusetzen. „Quantensprung in der Versorgung“

Genau das soll der neue Vertrag leisten. Er setzt konsequent an den Hauptproblemen der kollektivvertraglichen Regelversorgung an, wie der unzureichenden Vernetzung zwischen Haus- und Fachärzten und der daraus resultierenden mangelnden Therapieabstimmung zwischen den Versorgungsbereichen für die Patienten und dem hohem Zeitdruck im Praxisalltag. „Wir haben bundesweit erstmals eine strukturierte und versorgungsbezogene Behandlung mit konkreten patientenbezogenen Zielen festgelegt“, lobte Dr. Hermann die Vereinbarung. Patienten mit psychischen oder neurologischen Leiden erhalten innerhalb weniger Tage einen Termin bei dem entsprechenden Facharzt oder Psychotherapeuten. Die Behandlung orientiert sich an Versorgungspfaden auf Basis medizinischer Leitlinien, wobei der Patient eng in die Therapieentscheidung eingebunden ist. Grundsätzlich entfallen aufwendige Antrags- wie Gutachterverfahren zur Klärung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen, sodass die Therapie auch deshalb ohne Verzögerung beginnen kann und den Therapeuten mehr Zeit für ihre Patienten bleibt. Strukturierte Arztbriefe stellen die Kommunikation des Hausarztes mit beteiligten Psychotherapeuten und Fachärzten sicher und erlauben einen abgestimmten Therapieplan. „Der neue 73c-Vertrag ist ein Quantensprung in der Versorgung psychisch und neurologisch kranker Menschen“, ist Dr. Werner Baumgärtner, Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg, überzeugt. „Gründe für den BVDN in Baden-Württemberg an dem Vertrag teilzunehmen, waren die Schaffung einer besseren Verorgung für unsere psychiatrischen und neurologischen Patienten“, betonte der Vorsitzende Dr. Falk von Zitzewitz. Ein schnellerer Zugang zu einer qualifizierten fachärztlichen Diagnose und Therapie bietet viele Vorteile, unter anderem auch eine Verkürzung der Krankheitsdauer. „Der Vertragsabschluss direkt mit Krankenkassen wird die freien und unabhängigen Arztpraxen in ihrer Existenz stärken“, sagte Professor Dr. Klaus Westphal, 2. Vorsitzender des BVDN.

Ärzte und Therapeuten können mit höherem Fallwert rechnen

Dr. Baumgärtner hob hervor, dass der Vertrag die Vergütungsanreize an der richtigen Stelle setze: „Dadurch werden Patienten mit schwerwiegenden und aufwändigen Krankheitsbildern wesentlich besser berücksichtigt als im Kollektivsystem“, stellt er fest. Teilnehmende Ärzte können mit einem bis zu 30 Prozent höheren Fallwert gegenüber dem Kollektivvertragssystem rechnen“, sagte er. Diplom-Psychologe Rolf Wachendorf von der Freien Liste der Psychotherapeuten erwartet durch den neuen Vertrag vor allem mehr Zeit für seine Patienten. „Dafür sorgen die bessere Strukturierung der Behandlung und der Wegfall unnötiger Gutachterverfahren“, stellte er fest. „Erstmals wird eine zeitnahe Versorgung für hilfesuchende Klienten ermöglicht. Qualitätserhöhend ist der Einbezug neuer Verfahren und Methoden“, so Wachendorf weiter.

Einschreibung der Ärzte und Psychotherapeuten ab September

„In den neuen Vertrag können sich niedergelassene Neurologen, Psychiater und Psychotherapeuten bei Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation voraussichtlich ab Mitte September einschreiben“, so Werner Conrad, Vorstand der MEDIVERBUND AG. Nach Erfüllung des Quorums startet die Versorgung für die Versicherten. Patienten, die bereits in das AOK-FacharztProgramm eingeschrieben sind, profitieren bei Bedarf automatisch von den drei neuen Facharztverträgen.