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Neuregelungen in der gesetzlichen Krankenkasse gut für Menschen mit Behinderungen

Befürchtete Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Hilfsmitteln ab 2009 beseitigt

Berlin – Anlässlich der heutigen Abstimmung im Plenum des Deutschen Bundestages über den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG), erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Die mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV-OrgWG) beschlossenen Änderungen sind positiv für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit chronischen Erkrankungen. Die CDU/CSU-Bundestagfraktion begrüßt die Neuregelungen in den Bereichen der sozialmedizinischen Nachsorge für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder, der Hilfsmittelversorgung sowie der enteralen Ernährung.

Auf Leistungen zur sozialmedizinischen Nachsorge für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder besteht künftig ein Rechtsanspruch. Die Nachsorgemaßnahmen werden im Anschluss an eine stationäre, teilstationäre oder ambulante Krankenhausbehandlung mit dem Ziel stationäre Aufenthalte zu verkürzen, die ambulante Weiterbehandlung zu sichern sowie eine erneute stationäre Aufnahme zu vermeiden. Leistungen der sozialmedizinischen Nachsorge sind die im Einzelfall notwendige Koordination der verordneten Leistungen wie ambulante Kinderkrankenpflege oder Ergotherapie sowie Motivation und Anleitung zur Inanspruchnahme der verordneten Leistungen.

Mit den beschlossenen Änderungen werden die befürchteten Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Hilfsmitteln ab 2009 beseitigt. Eine kontinuierliche Versorgung mit qualitativ hochwertigen Hilfsmitteln ist gesichert. Mit dem Gesetz wird klargestellt, dass Krankenkassen nicht zwangsläufig Ausschreibung für Hilfsmittel machen müssen. Bisher war vorgesehen, dass Kassen nur noch Hilfsmittel der Anbieter erstatten dürfen, mit denen Sie vorher einen Vertrag abgeschlossen hatten. Diese Regelung hat bei vielen Betroffenen zur großen Verunsicherung geführt, da für nicht klar war, ob sie auch künftig mit den individuell geeigneten Hilfsmitteln versorgt werden.

Mit dem GKV-OrgWG wird der Leistungsanspruch auf enterale Ernährung auf eine gesicherte Rechtsgrundlage gestellt. Menschen, die an angeborenen, seltenen Stoffwechselerkrankungen leiden oder sich nicht ausreichend, normal ernähren können wie beispielsweise Patienten mit Niereninsuffizienz, multiplen Nahrungsmittelallergien, Fettverwertungsstörungen oder Epilepsie, haben nun einen Anspruch auf enterale Ernährung sofern eine entsprechende Verordnungsvoraussetzung vorliegt. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist aufgefordert die Leistungsvoraussetzung zu konkretisieren.