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Nicht warnen, sondern handeln

Zur Warnung der Regierung vor Arzneimittelfälschungen

Offenbach – Als Schritt in die richtige Richtung bezeichnete der Hessische Apothekerverband die öffentliche Warnung von Bundesgesundheitsministerium und Bundeskriminalamt vor gefälschten Arzneimitteln. Die Befürchtung, dass die Zulassung des Versandhandels vor allen Dingen rezeptpflichtiger Arzneimittel aus dem Ausland, diese lebensgefährlichen Risiken mit sich bringen würden, hätten die Apothekerverbände schon vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2004 gegenüber dem Ministerium geäußert. Seinerzeit habe die deutsche Regierung, in der Annahme, dass diese Regelung EU-weit umgesetzt werden würde, im vorauseilenden Gehorsam diese Änderung beschlossen, die sich im Nachhinein als überflüssig und mittlerweile als gefährlich bestätigt habe.

„Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und es nützt nichts mehr, vor den Risiken gefälschter Medikamente zu warnen. Das tun wir und andere Arzneimittelfachleute schon seit Jahren – leider ohne Erfolg. Es ist nunmehr endlich an der Zeit zu handeln. Wir fordern die Bundesregierung zum wiederholten Male auf, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten, wie es in fast allen anderen europäischen Ländern der Fall ist“, so der Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbandes, Dr. Peter Homann.

In der EU ist außer in Deutschland lediglich noch in den Niederlanden und Großbritannien der Versand von rezeptpflichtigen Medikamenten erlaubt.