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Niederlage des Gesundheitsministeriums beim Gewebegesetz

KAUCH:

Berlin – Zur heutigen abschließenden Beratung des Gewebegesetzes im Gesundheitsausschuss des Bundestages erklärt der Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Transplantationsmedizin Michael KAUCH:

Nach dem vernichtenden Urteil nahezu aller Sachverständigen über den Regierungsentwurf zum Gewebegesetz hat der Gesundheitsausschuss heute umfangreiche Änderungen beschlossen. Die Änderungen sind so weitgehend, dass sie nur als Niederlage für Ulla Schmidt interpretiert werden können. Offenbar hat sie das Eigenleben mancher Referate ihres Hauses nicht im Griff.

Die Änderungen der Koalitionsfraktionen stellen erhebliche Verbesserungen dar, machen den Gesetzentwurf für die FDP aber immer noch nicht zustimmungsfähig. Wir haben uns enthalten. Es bleibt bei der problematischen Grundkonzeption, die EU-Geweberichtlinie teilweise im Arzneimittelgesetz umzusetzen.

Erfreulich ist allerdings, dass Gewebespenden für die Verwendung beim Spender selbst ebenso wie Keimzellen nun nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen werden. Bei reinen Gewebetransplantaten ist es zu Verbesserungen durch vereinfachte Genehmigungen und den Verzicht auf die Kommerzialisierung gekommen. Ebenfalls wichtig ist der FDP, dass bei Knochenmark- und Samenspenden abweichend vom Regierungsentwurf keine Anonymität der Spende mehr vorgesehen ist.

Die FDP hat heute im Ausschuss die Verschärfungen für die Gewebeentnahme bei Minderjährigen und Nicht-Einwilligungsfähigen als überzogen kritisiert. Es ist nicht einzusehen, warum eine Gewebespende Minderjähriger für ihre Eltern zulässig ist, für ihre Großeltern aber nicht. Auch der völlige Ausschluss etwa der Knochenmarkspende von Nicht-Einwilligungsfähigen entspricht nicht der notwendigen Abwägung. So bleiben emotionale Näheverhältnisse z.B. von geistig Behinderten zu leukämiekranken Verwandten unberücksichtigt. Wir Liberale hätten uns die Möglichkeit zu Einzelfallentscheidungen in engen Grenzen gewünscht.

Beobachtet werden muss nach Inkrafttreten des Gesetzes, ob der von der Koalition richtigerweise formulierte Vorrang der Organspende vor der Gewebespende tatsächlich durchgesetzt wird. Denn die Koalition hat darauf verzichtet, Verstöße gegen das vorgesehene Verfahren mit Sanktionen zu belegen. Gegebenenfalls muss hier nachgebessert werden.