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Passivtrinken – eine folgenschwere Gefahr für Unbeteiligte

Pressemitteilung

Berlin / Hamm, 28. März 2018 – Der Konsum keines anderen Suchtmittels ist gesellschaftlich derart akzeptiert wie der des Alkohols. Dessen Risiken werden häufig verdrängt – auch die für das persönliche Umfeld. Dazu muss nicht zwingend eine Abhängigkeit vorliegen, bereits der akute Konsum kann Dritte schädigen. Betroffene sind in erster Linie Angehörige und Partner, Kinder und Jugendliche sowie Ungeborene. Hinzu kommen Kollegen und Mitarbeitende, Beifahrer alkoholisierter Fahrer, Unfallopfer und ihre Angehörigen sowie Steuer- und Beitragszahler. Sie alle sind von folgenschweren Konsequenzen des Konsums betroffen, auch wenn sie nicht unbedingt selbst Alkohol trinken. Dies alles fällt unter den Begriff des „Passivtrinkens“.

Alkohol hat demnach nicht nur für Konsumierende weitreichende Konsequenzen. Passivtrinken beeinträchtigt auch Unbeteiligte massiv in nahezu allen Lebensbereichen. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) fordert daher einen wirksamen Schutz für Unbeteiligte.

Angehörige und Kinder leiden am meisten unter Passivtrinken

Dramatisch ist das Passivtrinken für Ungeborene und Kinder. Nach einer aktuellen europaweiten Studie trinken mehr als ein Viertel der Frauen in Deutschland in der Schwangerschaft Alkohol. Pro Jahr sind in Deutschland 10.000 Kinder schon bei ihrer Geburt alkoholgeschädigt – geistig und körperlich („Fetale Alkohol-Spektrum Störung“ FASD). Diese Schädigungen sind nicht reversibel, viele von ihnen brauchen lebenslange Betreuung. Insgesamt gehen Experten von rund 1,5 Millionen Menschen mit einer FASD in Deutschland aus. Fazit: Es gibt für Schwangere keine unbedenkliche Menge Alkohol.

Kinder, die mit alkoholkranken Eltern leben, können dieser Situation kaum ausweichen. Rund 2,65 Millionen Kinder wachsen in einer Suchtfamilie auf. Sie erleiden eine schwerwiegende Beeinträchtigung und Gefährdung ihrer persönlichen Entwicklung. Überdurchschnittlich oft kommt es in diesen Familien zu sexuellen Übergriffen, Missbrauch und körperlicher Gewalt. Es herrscht eine Atmosphäre der Angst und Unberechenbarkeit, die einen nachhaltigen Einfluss auf die seelische Entwicklung der Kinder nimmt. Forschungsergebnisse belegen, dass Kinder, die diesen und weiteren familiären Belastungsfaktoren ausgesetzt sind, ein erhöhtes Risiko aufweisen, selbst suchtkrank zu werden oder andere psychische Störungen zu entwickeln.

Angehörige können unter den Auswirkungen des akuten und abhängigen Konsums leiden. Etwa acht Millionen Angehörige alkoholkranker Menschen in Deutschland erfahren zahlreiche Belastungen, sorgen sich um die Gesundheit des alkoholabhängigen Angehörigen, fühlen sich hilflos und ohnmächtig, einsam, alleinverantwortlich und oftmals nicht ernst genommen. In Extremfällen erfahren sie gar regelmäßig körperliche und sexuelle Gewalt. Hinzu kommen Zukunftsängste, finanzielle Belastungen, Trauer und Verlust, Scham und Schuldgefühle.*

Passivtrinken im Straßenverkehr

Es kommen insbesondere bei Alkoholunfällen Menschen zu Schaden, die selbst nichts getrunken haben: Mitfahrer, Unfallbeteiligte oder andere Verkehrsteilnehmer. Auch Angehörige oder Unfallzeugen, die Schockierendes miterleben, sind Opfer des Alkoholkonsums anderer. Stirbt ein Mensch bei einem Verkehrsunfall, sind laut Deutschem Verkehrssicherheitsrat im Durchschnitt 113 andere Menschen unmittelbar betroffen. Darunter sind elf Angehörige, vier enge Freunde, 56 Bekannte – und 42 Einsatzkräfte von Sanitätsdiensten, Feuerwehren oder Polizei. Bei 225 Personen, die 2016 bei Alkoholunfällen ums Leben gekommen sind, wären das allein über 24.400 Betroffene. Etwa jeder 14. Verkehrstote stirbt, weil ein Verkehrsteilnehmer zu viel Alkohol getrunken hat.

Im Jahr 2016 wurden zudem 16.770 Menschen bei einem Alkoholunfall verletzt. Auch die Zahl der Schwerverletzten liegt bei Alkoholunfällen deutlich höher als bei Verkehrsunfällen ohne Alkoholeinfluss: Während bei allen Unfällen mit Personenschaden 219 Schwerverletzte auf 1.000 Unfälle kamen, waren es bei Alkoholunfällen 337 Schwerverletzte. Auch wenn sie überleben, haben viele der Verletzten ihr Leben lang mit den Folgen zu kämpfen: Sie sind Pflegefälle, haben ihren Arbeitsplatz und ihre Lebensqualität verloren.

Insbesondere Männer neigen dazu, alkoholisiert zu fahren: Laut Statistischem Bundesamt werden am alljährlichen „Vatertag“ zwei- bis dreimal so viele Alkoholunfälle registriert wie an anderen Tagen. In 2015 gab es an diesem Tag 254 Alkoholunfälle, das sind 160 mehr als an einem durchschnittlichen Tag. Nur an Neujahr 2015 war die Bilanz noch schlechter.

Verluste für Betriebe und Volkswirtschaft

Auch im Arbeitsleben kann Passivtrinken durch trinkende Kollegen erhebliche Auswirkungen nach sich ziehen: Produktivitätsausfälle, die Kollegen im Betrieb auffangen müssen, Arbeitsunfälle, die nicht trinkenden Mitarbeitenden Schaden zufügen, Qualitätsverluste der eigenen Arbeit, die durch fehlerhafte Leistungen von Alkoholkonsumenten verursacht werden. Es ist davon auszugehen, dass 5% der Arbeitnehmer – von der Geschäftsführung bis zur Aushilfskraft – problematisch Alkohol konsumieren, weitere 5% sind abhängig.

Schließlich sind alle Steuerzahler und Beitragszahler in Renten- und Krankenversicherungen Geschädigte des Passivtrinkens: Eine aktuelle Untersuchung beziffert die direkten und indirekten Kosten des Alkoholkonsums in Deutschland auf rund 40 Mrd. Euro. Dem stehen Einnahmen des Staates aus alkoholbezogenen Steuern von nur 3,165 Mrd. Euro gegenüber.

Bereits 2007 hat die EU-Kommission im Zusammenhang mit Alkohol Schwerpunktbereiche ermittelt, die in allen Mitgliedsstaaten relevant sind und in denen ein gemeinschaftliches Vorgehen gefordert wird. Die Mehrzahl dieser Schwerpunktbereiche thematisiert die Schädigung Dritter ebenso wie den aktiven Alkoholkonsum:

  • Schutz von Jugendlichen, Kindern und des Kindes im Mutterleib,
  • Senkung der Zahl von Verletzungen durch alkoholbedingte Straßenverkehrsunfälle,
  • Vorbeugung alkoholbedingter Schädigung bei Erwachsenen und Verringerung der negativen Auswirkungen auf den Arbeitsplatz.

An der Aktualität dieser Schwerpunkte hat sich auch nach über zehn Jahren nichts geändert: „Deutschland ist ein Alkohol-Höchstkonsumland“, sagt Christina Rummel, stellvertretende Geschäftsführerin der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen. „Es muss bewusst werden, dass Passivtrinken ähnlich gravierende Folgen für Unbeteiligte hat wie das Passivrauchen.“

Forderungen der DHS

Die DHS fordert effektive Präventionsmaßnahmen, u.a.

  • Preiserhöhungen,
  • Angebotsreduzierung,
  • Werbeeinschränkungen sowie
  • die Ausdehnung des Jugendschutzes: Kein Alkoholverkauf an Minderjährige.

Diese Maßnahmen sind dringend erforderlich, wenn Millionen Einzelne und die Gesellschaft vor den massiven Beeinträchtigungen durch Passivtrinken geschützt werden sollen. Keine dieser wirksamen Maßnahmen standen auf den Agenden der vergangenen Bundesregierungen. Höchste Zeit für einen Wandel.

* Auch Angehörige erhalten Hilfe. Unter www.suchthilfeverzeichnis.de sind Hilfeeinrichtungen in ganz Deutschland zu finden.

** Um unter anderem auf die Gefahren des Passivtrinkens am Arbeitsplatz aufmerksam zu machen, findet vom 18. bis 26. Mai 2019 die nächste DHS Aktionswoche Alkohol mit dem Schwerpunkt „Kein Alkohol am Arbeitsplatz!“ statt (weitere Informationen unter www.aktionswoche-alkohol.de sowie www.sucht-am-arbeitsplatz.de).

Quelle: siehe DHS Jahrbuch Sucht 2018, S. 198 ff.