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PKV: Präventionsrat ist der falsche Weg für ein richtiges Ziel

Pressemitteilung PKV e.V.

Berlin – Zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Präventionsgesetz erklärt der Direktor des Verbandes der privaten Krankenversicherung Volker Leienbach:

“Die private Krankenversicherung (PKV) teilt die Position der Bundesregierung, dass Prävention zu einer umfassenden Strategie zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit gehört. Sie engagiert sich aus diesem Grund maßgeblich in der AIDS-Prävention.

Die Pläne des Gesundheitsministeriums, einen nationalen Präventionsrat sowie entsprechende Räte auf Länderebene einzurichten und diese aus Mitteln der Sozialversicherungen und der PKV zu finanzieren, laufen aber auf eine systematisch falsche Weichenstellung hinaus. Primärprävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die sachgerecht über Steuern zu finanzieren wäre. Eine Beteiligung an den geplanten Präventionsräten durch eine Mitfinanzierung über eine Sonderabgabe ist deshalb für die PKV kein gangbarer Weg. Er ist ordnungspolitisch falsch.

Die Einbeziehung der PKV in ein Präventionsgesetz ist zudem aus verfassungsrechtlichen Gründen unmöglich. Beim geplanten Präventionsgesetz 2005 war dies der Bundesgesundheitsministerin noch bewusst. So Ulla Schmidt im März 2005 im Bundesrat: ‚Niemand von uns wird ein Gesetz auf den Weg bringen, das Privatunternehmen verpflichtet, Geld für Prävention auszugeben’.

Statt mit Präventionsräten auf Bundes- und Länderebene eine weitere, administrativ aufwendige Organisationsstruktur aufzubauen und damit Mittel zu binden, die dem eigentlichen Präventionszweck nicht mehr zur Verfügung stehen, plädiert die PKV dafür, auf der in Deutschland bereits bestehenden hervorragenden Infrastruktur aufzusetzen.

Aus diesem Grund hat sich die PKV bei ihrem Engagement in der AIDS-Prävention bewusst für eine Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) – einem international anerkannten, erfolgreichen Träger von Präventionsmaßnahmen – entschieden. Die privaten Krankenversicherer unterstützen die Präventionsarbeit der BZgA gegen die Ausbreitung der HIV-Infektionen mit jährlich 3,4 Millionen Euro – weitere 100.000 Euro pro Jahr gehen an die Deutsche Aids-Stiftung. Damit können wir, auch im Interesse unserer Versicherten und Beitragszahler, einen erfolgreichen Mitteleinsatz gewährleisten – ohne zusätzliche Bürokratiekosten und ohne Aufbau neuer Organisationsstrukturen. Dies sollte und muss auch die Handlungsmaxime für den politisch gewollten Ausbau der Prävention sein.”