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Pressebericht zur 11. Handelsblatt Jahrestagung “Health 2006” (28. und 29. November 2006, Berlin).

Kommt die Zwei-Klassen-Medizin?

Düsseldorf – Berlin/Düsseldorf, 29. November 2006. Die Diskussion um die Gesundheitsreform nimmt kein Ende. Wie Entscheider aus Krankenkassen, Krankenhäusern, Gesundheitswirtschaft und Politik die Reform einschätzen, erfuhren die rund 250 Teilnehmer auf der 11. Handelsblatt Jahrestagung “Health 2006” (28. und 29. November 2006, Berlin). Themenschwerpunkte dieses Branchentreffs waren die Auswirkungen der Reform auf die Beteiligten, neue Modelle der Arzneimittelversorgung, Neues zum IQWiG, Ergebnisse des AVWG und Kooperationen im Krankenhaus.

Über die Maßnahmen und Auswirkungen auf der Ausgabenseite informierte Prof. Dr. Eberhard Wille (Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, Universität Mannheim, sowie Vorsitzender, Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen) und gab einen Überblick zur Kostenstruktur, zu Schwachstellen im Gesundheitssystem, zur Schnittstellenproblematik und ging auf die Möglichkeit der Krankenkassen zur selektiven Kontrahierung ein. Insgesamt lagen die Ausgaben für Gesundheit im Jahr 2004 bei 233,98 Milliarden Euro, davon entfielen 56,2 Prozent auf die gesetzlichen Krankenkassen, erklärte Wille. Besonders zu berücksichtigen sei bei der Kosten-Betrachtung die seit langem bekannte demografische Entwicklung: Hier werde immer noch nicht angemessen reagiert, so der Gesundheitsexperte.

Koordinierung der ambulanten und stationären Versorgung Eine große Bedeutung misst Wille dem Wettbewerb um ambulante Leistungen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten zu. Hier sieht er Möglichkeiten, die ambulante und stationäre Versorgung besser zu koordinieren. Der Trend gehe zu einer engeren Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten und Krankenhäuser werden zunehmend ambulante Leistungen übernehmen. Das Interesse der Krankenhäuser an Medizinischen Versorgungszentren (MZV) sei hoch. Durch Kooperationsformen wie die Integrierte Versorgung (IV) könnten auch Kosten gespart werden. Zurzeit sei das Verhältnis Einzelpraxen zu IV noch 80:20, in Zukunft werde sich das Verhältnis aber umkehren, prognostizierte Wille. Notwendig sei dafür aber auch, die Zulassungsordnung für Vertragsärzte zu flexibilisieren, beispielsweise die Anstellung von Ärzten auch mit anderen Facharztbezeichnungen, die Anstellung in Teilzeit oder die Tätigkeit von angestellten Ärzten in Zweigpraxen. Abschließend ging Wille auf die Möglichkeiten der Krankenkassen zu selektivem Kontrahieren, also der bewussten Auswahl von Anbietern, ein. Vier zentrale Instrumente stünden zur Verfügung, neben dem Modellvorhaben nach § 63 ff, der hausarztzentrierten Versorgung und der Integrierten Versorgung wies Wille besonders auf eine neue Auswahlmöglichkeit hin: die besondere ambulante Versorgung nach § 73c. Mit dieser können Krankenkassen, allein oder in Kooperation mit anderen Kassen, Versorgungsverträge abschließen, die sowohl die gesamte ambulante ärztliche Versorgung als auch einzelne Bereiche derselben umfassen können.

Reform aus Sicht der Regierung Auch Dr. Klaus Theo Schröder (Staatssekretär, Bundesministerium für Gesundheit) betonte in seinem Vortrag über die Maßnahmen und Auswirkungen der Gesundheitsreform die Veränderungen durch den demografischen Wandel. Schröder sieht durch den medizinisch-technischen Fortschritt neue Behandlungsmöglichkeiten und spricht der pharmazeutischen Industrie noch großes Forschungs-Potenzial zu, das in Deutschland noch nicht ausgeschöpft werde. Wie Wille will auch Schröder die Dichotomie der ambulanten und stationären Versorgung auflösen und sieht auch Wege, durch eine Neustrukturierung Kosten zu sparen; Ersparnisse, die dann der Gesundheitsreform zugute kämen, wie Schröder ausführte. Allerdings hält er hier eine gemeinsame Selbstverwaltung für sinnvoll. Wichtig sei eine Ausrichtung auf ältere Patienten, hier sieht er vor allem Defizite in der Behandlung von chronisch Kranken. Dies werde aber bald einer der Versorgungs-Schwerpunkte sein.

Bezüglich der Qualitätssicherung hält Schröder eine einfache Kosten-Nutzen-Analyse für unumgänglich und fordert in diesem Zusammenhang auch eine Professionalisierung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Bislang hatte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Auftrag des G-BA nur eine Nutzenbewertung vorgenommen. Für den März 2007 stellte Schröder eine politische Debatte über die Krankenhausplanung und -finanzierung in Aussicht. Zusammenfassend erklärte Schröder, dass man von einer sektoralen Versorgung zu einer differenzierten Versorgung kommen müsse und Budgets alter Prägung aufgehoben werden müssten. Lesen Sie hier der komplette Konferenzbericht: http://www.euroforum.com

Fotos der Veranstaltung finden Sie unter: http://www.konferenz.de