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Pro Generika begrüßt EU-Pharmapaket unter Vorbehalt

Patienteninformation darf nicht als Werbung missbraucht werden

Berlin – „Dieses Paket ist weder für die Industrie noch für die Verbraucher ein Weihnachtsgeschenk“ sagte Peter Schmidt, Geschäftsführer des Branchenverbandes Pro Generika zum so genannten Pharmapaket von EU-Kommissar Verheugen.

Pro Generika unterstützt zwar den Vorschlag der EU-Kommission, die Anforderungen für Patienteninformationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel gemeinschaftsweit zu harmonisieren. „Wir teilen auch den Ansatz der EU-Kommission, der Bevölkerung den Zugang zu qualitätsgesicherten Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel zu erleichtern. Wir stimmen mit der Kommission zudem darin überein, dass die zusätzlichen Informationen objektiv und werbefrei sein müssen. Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel muss auch in Zukunft verboten sein“, so Schmidt weiter.

Die dringend notwendige Verbesserung der Information der Patienten über ihre Arzneimittel darf nicht für Marketingmaßnahmen missbraucht werden, bei denen der Verbraucher über vermeintlich werbefreie objektive Informationen dahin gelenkt wird, seinen Arzt zur Verordnung eines bestimmten Arzneimittels zu drängen.

Pro Generika hält den von der Kommission vorgeschlagenen Weg, dass Hersteller die Öffentlichkeit mit „Mehrinformationen“ über verschreibungspflichtige Arzneimittel versorgen, für einen Irrweg. Die vorgesehene Genehmigungspflicht für diese Informationen hätte nämlich zwangsläufig neuen Bürokratismus zur Folge. Denn bei der Beurteilung der Frage, ob die Aussage eines Herstellers über ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel objektiv und werbefrei sei, verbotene Werbebotschaften enthalte oder als Werbung benutzt werde, seien divergierende Auffassungen vorprogramnmiert. Das letzte Wort in diesen Auseinandersetzungen hätten die Gerichte.

„Solche Streitigkeiten sollten wir uns von vornherein schenken. Zumal es bis heute nicht gelungen ist, Sachaussagen und Werbung sauber und systematisch voneinander zu trennen. Die am wenigsten manipulationsanfällige Lösung besteht darin, dass „Mehrinformationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel von kompetenten, neutralen und herstellerunabhängigen Institutionen zur Verfügung gestellt werden. Dafür werden wir in den nun einsetzenden parlamentarischen Beratungen über das Pharmapaket eintreten“, kündigte Schmidt an.

Pro Generika begrüßt prinzipiell die Kommissionsvorschläge zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit und zum Kampf gegen Arzneimittelfälschungen, die eine stärkere Kontrolle der Vertriebswege vorsehen. „Das Kind darf aber nicht mit dem Bade ausgeschüttet werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss gewahrt werden. Die beabsichtigte Einführung eines Sicherheitssiegels darf z.B. nicht dazu führen, dass der Wirkstoffimport aus Staaten außerhalb der EU erschwert oder verhindert wird. Darüber hinaus darf die Arzneimittelversorgung nicht durch überzogene Sicherheitsmaßnahmen unnötig verteuert werden.

Der Kommissionsvorschlag weist eine zentrale Schwachstelle auf: Er erwähnt den Internethandel mit gefälschten Arzneimitteln nicht einmal mit einem Wort. Gerade aus obskuren Internetapotheken stammen aber die meisten gefälschten Arzneimittel, die in die EU gelangen. Arzneimittelfälschungen können nicht allein durch technische Mittel verhindert werden. Wer Arzneimittelfälschungen wirksam bekämpfen will, muss vor allem den illegalen und unzertifizierten europa- und weltweit agierenden Internetapotheken das Handwerk legen. Gefälscht werden vor allem hochpreisige patentgeschützte Arzneimittel und Lifestyle-Arzneimittel, während die preisgünstigen Generika für Arzneimittelfälscher nicht attraktiv sind. Die finanziellen Belastungen, die mit der Verbesserung der Arzneimittelsicherheit verbunden sind, weist die EU-Kommission zu Recht primär den Herstellern der teuren „fälschungsanfälligen“ Arzneimittel zu“, schloss Schmidt.