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Rösler springt zu kurz

Pressemitteilung

Berlin – Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts über den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (AMNOG) erklärt die stellvertretende gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und zuständige Berichterstatterin Dr. Marlies Volkmer:

Viel Lärm um wenig Effekt, so lässt sich der Entwurf zusammenfassen. Rösler selbst hat Einsparungen im Arzneimittelbereich als oberstes Ziel ausgegeben. Die 2 Mrd. Euro, die er mit dem neuen Modell der Nutzenbewertung einsparen will, sind aber eine reine Phantasiesumme. Denn im ersten Jahr nach der Zulassung können die pharmazeutischen Hersteller die Preise für Arzneimittel mit nachgewiesenem Zusatznutzen weiter völlig frei festsetzen. Auf der Grundlage dieser Mondpreise sollen dann Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband über einen Erstattungspreis stattfinden.

Die Hersteller wären dumm, wenn sie ihren Aufwand für zusätzliche Studien, die für die Nutzenbewertung nötig sind, und die zu erwartenden Rabatte nicht im Einstiegspreis berücksichtigen würden. Damit steigen die Preise im ersten Jahr sogar. Am Ende aller Verhandlungen wird dann ein heute üblicher Preis stehen. Billiger werden neue Arzneimittel so nicht.

Die SPD fordert dagegen, dass vom Markteintritt an ein Höchstpreis gilt, der vom Gemeinsamen Bundesausschuss auf Basis einer Empfehlung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) festgelegt wird.

Völlig inakzeptabel ist die Einführung einer Mehrkostenregelung bei den Rabattverträgen. Damit sollen Patienten andere Arzneimittel wählen können als jene, über die ihre Krankenkasse Rabattverträge geschlossen hat. Die Mehrkosten müssen die Patienten selbst zahlen.

Mit dieser Regelung kann Patienten leicht Geld aus der Tasche gezogen werden: Sie suggeriert, rabattierte Arzneimittel seien schlechter als andere – was nicht zutrifft. Die Regelung bestellt das Feld für ein anderes Vorhaben der Regierung: Die generelle Einführung von Mehrkostenregelungen. Dies wäre der Einstieg in ein System von Grund- und Wahlleistungen, mit dem sowohl das Solidar- und Bedarfsprinzip als auch das Sachleistungsprinzip ausgehebelt würden.

Unmittelbar wird das Instrument der Rabattverträge schwer beschädigt, wenn nicht gänzlich unwirksam gemacht. Kalkulationsgrundlage und Planungssicherheit von Kassen und Herstellern würden gleichermaßen erschüttert. Das Einsparpotenzial von heute geschätzt 800 Mio. Euro im Jahr könnte nicht mehr gehoben werden.