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Ärzte-Versorgungsgesetz bringt nur Kosten für Versicherte

Marlies Volkmer:

Berlin – Zur Verabschiedung des Kabinettsentwurfs des GKV-Versorgungsgesetzes äußert sich die stellvertretende gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Marlies Volkmer:

Durch dieses Gesetz wird sich die Gesundheitsversorgung in Deutschland nicht verbessern. Das Einzige, mit dem fest zu rechnen ist, sind höhere Honorare für Ärzte und steigende Kosten für die Versicherten.

Bundesminister Bahr will Unterversorgung durch Mehrausgaben für die ärztliche Versorgung beseitigen, in der Hoffnung, dass diese durch Einsparungen aufgrund weniger Krankenhauseinweisungen ausgeglichen werden. Doch es fehlen wirkungsvolle Maßnahmen, die den Abbau bestehender Überversorgung in wirtschaftlich attraktiven Regionen fördern. Dabei ließen sich auf diese Weise Kosten einsparen, ohne Einschnitte in die Versorgung zu verursachen.

Das Versorgungsgesetz wird Mehrkosten deutlich über den vom Bundesministerium für Gesundheit veranschlagten 200 Millionen verursachen. Finanzminister Schäuble hat in seinem Schreiben an das BMG vor ausufernden Kosten gewarnt, jedoch wurden keine substanziellen Änderungen zur Eindämmung der Ausgaben getroffen. Stattdessen wurde eine Klausel eingefügt, die dafür sorgt, dass die Mehrausgaben nicht durch Steuerzuschüsse sondern direkt über immer höhere Zusatzbeiträge der Bürgerinnen und Bürger ausgeglichen werden. Damit hat sich das Versprechen, der Sozialausgleich werde steuerfinanziert, endgültig als Lüge entpuppt. In Wirklichkeit werden die Beitragszahler den Sozialausgleich selber aus Beitragsmitteln finanzieren müssen.

Die Herausforderungen, die sich durch unsere immer älter werdende Gesellschaft mit immer mehr chronisch Kranken stellen, erfordern die Kooperation aller Leistungserbringer. Es ist notwendig alles zu tun, um die Zusammenarbeit vom ambulanten und stationären Sektor sowie Ärzten und nicht-ärztlichen Heilberuflern zu fördern. Dies gilt besonders für strukturschwache Regionen. Jedoch stellt der Gesetzentwurf hierfür keinesfalls die Weichen, sondern setzt Fehlanreize zur Mengenexpansion und Konkurrenzkämpfen zwischen den Sektoren.

Das Versorgungsgesetz wird aufgrund gravierender Mängel seiner Aufgabe der Sicherung einer guten medizinischen Versorgung nicht gerecht.