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Schutzfunktion des Staates für Minderjährige noch besser gerecht werden

Maria Eichhorn: „Sauforgien“ Einhalt gebieten

Berlin – Anlässlich einer Pressekonferenz der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing, zum Alkoholkonsum von Jugendlichen erklärt die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:

Der Anstieg von Alkoholvergiftungen bei Teenagern um 50 Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre zeigt, dass gegen exzessiven Alkoholkonsum bei Jugendlichen entschieden vorgegangen werden muss.

Gerade jetzt, in den Sommermonaten, finden zahlreiche Vereins- und Sommerfeste statt, bei denen auch Alkohol ausgeschenkt wird. Das “Saufen bis zum Umfallen” gehört auf Festen für viele Jugendliche leider längst schon zur Normalität. Nicht nur Unfälle und Gewalttaten sind Folge des übermäßigen Alkoholkonsums, das Zusammenspiel von Alkohol und hohen Temperaturen kann auch zum gesundheitlichen Kollaps führen.

Um solchen Entwicklungen vorzubeugen ist es wichtig, Gewerbetreibende und Veranstalter von Festen über die Bestimmungen des Jugendschutz- und Gaststättengesetzes zu informieren und Verstöße konsequent zu ahnden. Wer hochprozentige alkoholische Getränke an Minderjährige oder Bier und Wein an unter 16-jährige aushändigt, muss mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft werden. Sogenannte Jugendschutzbeauftragte müssen verstärkt zum Einsatz kommen, die vom Jugendamt geschult werden, um bei Festen auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu achten. Dabei handelt es sich um Personen, die im Ort bekannt sind und auch selbst die Ortsansässigen kennen.

Nach § 6 des Gaststättengesetzes muss das günstigste alkoholfreie Getränk – auf 1 Liter bezogen – billiger sein als das günstigste alkoholische Getränk. Diese Bestimmung gilt auch für Festveranstaltungen und muss dort eingehalten werden.

Um Alkoholexzesse zu vermeiden, ist eine verstärkte Präventionsarbeit notwendig, die in den Elternhäusern beginnt. Dazu gehört, dass Eltern mit ihren Kindern über die Gefahren des Alkoholkonsums reden und einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol in der Öffentlichkeit und in der Familie vorleben.

Gute bestehende Präventionskonzepte müssen vor allem von Schulen und Vereinen häufiger als bisher in Anspruch genommen werden. Hierzu zählen beispielsweise Projekte wie “Kinder stark machen” oder der “Mitmachparcour” der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Um Kinder und Jugendliche vor gesundheitsschädlichem Alkoholkonsum zu schützen, müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Der Vorschlag, Alkohol erst an Volljährige abzugeben, geht dabei in die richtige Richtung. Ein Alkoholverbot für unter 18-jährige würde der Schutzfunktion des Staates für Minderjährige noch besser gerecht werden.