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“Schwarz-Gelb soll für und nicht gegen Verbraucher entscheiden”

Gesetzesänderung ja, aber in die richtige Richtung

Düsseldorf – Im Kampf um Rezept-Boni und günstige Medikamentenpreise kommt Fahrt auf: CDU/CSU und FDP wollen laut einem Änderungsantrag das Heilmittelwerbegesetz (HWG) verschärfen. Rezept-Rabattmodelle sollen laut Willen der Regierungskoalition verboten werden. „Die Folgen wären eine Reduzierung der Vergünstigungen für den Verbraucher und zusätzlich eine Benachteiligung des deutschen Apothekenmarkts gegenüber dem Ausland“, erklärt Stephan Just, Vorstand der easyApotheke (Holding) AG. „Wir fordern daher eine Gesetzesänderung für und nicht gegen den Verbraucher.“

Seit Jahren spricht sich die Politik für mehr Wettbewerb im Apothekenmarkt aus, damit der Kunde von günstigeren Preisen profitiert. „Da ist es widersinnig, dass dem Verbraucher jetzt eine Vergünstigung genommen werden soll, die ihm vom Bundesgerichtshof zugesprochen wurde“, so Just. „Schwarz-Gelb sollte sich von der ABDA nicht einspannen lassen, sondern die Wünsche des Kunden im Blick behalten.“

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hatte in einer Stellungnahme vor einem Monat eine Verschärfung des HWG gefordert: Rezept-Boni sollten verboten werden, die heute üblichen Kundenzeitschriften oder Zugaben aber weiterhin als Ausnahmen zugelassen sein. Hintergrund ist, dass der Bundesgerichtshof 2010 geringwertige Rabattzugaben (Rezept-Boni) wettbewerbsrechtlich erlaubt hat. Zahlreiche Apotheker hatten daraufhin unter Beachtung der aufgestellten Wertgrenzen unterschiedliche Prämienmodelle eingeführt. Viele easyApotheker bieten ihren Kunden beispielsweise eine „easyRezeptprämie“: Pro verschriebenem Medikament erhielt jeder Kunde einen 1-Euro-Einkaufsgutschein für das rezeptfreie Sortiment.

Doch die ABDA und Apothekerkammern laufen dagegen Sturm und suchen Unterstützung vor dem Berufsgericht – mit Erfolg. „Das Wettbewerbsrecht entscheidet verbraucherorientiert, das Berufsrecht schützt dagegen den Berufsstand“, erklärt Just. „Wenn man geringfügige Rabatte verbietet, dann muss man auch konsequent die Abgabe von Kundenmagazinen, Kalendern oder Taschentüchern verbieten. Dies kann doch aber nicht im Sinne der Verbraucher sein.“

Deutscher Apothekenmarkt benachteiligt

Sollte es zu einer Verschärfung des HWG kommen, wäre der deutsche Apotheken-markt zudem benachteiligt. Der Grund: Ausländische Apotheken können in Deutschland Gutscheine im Wert von einem Euro geben, da diese wettbewerbsrechtlich erlaubt sind − Konsequenzen der deutschen Berufsgerichte brauchen diese nicht zu befürchten.

Daher gibt es nur zwei Möglichkeiten: Die von easyApotheke geforderte Zulassung von geringfügigen Zugaben ohne Ausnahmen oder ein Verbot für alle – also auch für Kundenmagazine, die Erstattung von Versandkosten oder die Übernahme von Fahrtkosten. „Sollten sich CDU/CSU und FDP gegen eine verbraucherfreundliche Lösung entscheiden, dann müssen sie dabei konsequent vorgehen und auch die Rezept-Boni für ausländische Versender rigoros verbieten“, betont Just.