§ 4 Haftung
EL PATO haftet nicht für Sach- oder Rechtsmängel. Der Haftungsausschluss gilt nicht für solche Mängel, die EL PATO arglistig verschwiegen hat, oder die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Im letzteren Fall ist die Haftung auf den verkehrstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung von EL PATO für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit anwendbar, bleibt hiervon unberührt. Diese Haftungsbegrenzungen gelten auch für die mit EL PATO verbundenen Unternehmen, sowie für eine persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter, Gesellschafter und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Insbesondere übernimmt EL PATO die vorstehenden Haftungsausschlüsse. Begrenzungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche.