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Therapiesicherheit: Kassen und Apotheker am Zug / Schmerzliga und Epilepsievereinigung fordern Ausnahmen von Pflicht zum Arzneiaustausch

Pressemitteilung

Berlin – Der Wechsel von einem wirkstoffgleichen Arzneimittel zum anderen kann für bestimmte Patienten gefährlich werden und den Behandlungserfolg zunichtemachen. Darauf haben die Deutsche Schmerzliga und die Deutsche Epilepsievereinigung heute (5.) in Berlin hingewiesen. 500.000 Epilepsie-Patienten und 600.000 Menschen mit schwersten chronischen Schmerzen seien betroffen. Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) hätten es in der Hand, diesen Patienten schwerwiegende Therapierückschläge zu ersparen.

Die Patientenorganisationen appellierten an beide Organisationen, sich in den laufenden Verhandlungen des Rahmenvertrages zur Arzneimittelversorgung auf generelle Ausnahmen von der Austauschpflicht zu einigen und damit ihrer Verantwortung für die Patientensicherheit gerecht zu werden. Die Möglichkeit dazu habe der Gesetzgeber bereits im Oktober 2012 mit der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes geschaffen, betonte der Präsident der Deutschen Schmerzliga, Dr. Michael Überall. Geschehen sei bisher jedoch nichts.

Der Pharmazeut Professor Dr. Henning Blume begründet, warum bei kritischen Indikationen, wie Epilepsie und chronischem Schmerz, selbst der Austausch wirkstoffgleicher Arzneimittel problematisch ist. Die Einstellung eines Patienten sei äußerst langwierig und schwierig. Schon geringste Schwankungen des Medikamentenspiegels stellten den Therapieerfolg in Frage.

Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft habe mit der Leitlinie „Gute Substitutionspraxis“ zwar Handreichungen für die Ärzte zu Aut-idem und für Apotheker zu „Pharmazeutische Bedenken“ erarbeitet. Da von den anfallskranken Menschen und Schmerzpatienten aber nicht nur einzelne Patienten betroffen sind sondern alle, sei es sinnvoll, kritische Indikationen von der grundsätzlichen Verpflichtung zur generischen Substitution auszuschließen, betonte Blume. In einigen Ländern sei dies längst gängige Praxis.

Die Schmerzliga fordert entsprechende Regelungen schon lange. Sie hatte sich eigens in einer Petition an den Bundestag für die Herausnahme von opioid-haltigen Schmerzmedikamenten eingesetzt. Trotz einstimmiger Unterstützung des Petitionsausschusses sei der Gesetzgeber hinter den Erwartungen der Liga zurückgeblieben, beklagte ihr Präsident Dr. Michael Überall. Der Gesetzgeber habe nur eine Kann-Vorschrift ins Gesetz eingefügt und den Schwarzen Peter, nämlich die Definition der Ausnahmen, an Krankenkassen und Apotheker weitergereicht.

Der Vorsitzende der Deutschen Epilepsievereinigung, Norbert van Kampen, forderte Krankenkassen und Apotheker auf, nun eine einfache und rechtlich eindeutige Regelung zu schaffen, um Ärzten und Apothekern die Furcht vor Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regressen zu nehmen. „Nur dadurch kann eine unsinnige und letztlich Kosten erhöhende Substitution verhindert werden. Damit wäre wirklich allen Beteiligten geholfen.“