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4 in 1: Die neue Gesundheitsversicherung beinhaltet vier große Reformen

Bundesministerium für Gesundheit

Berlin – Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) beschlossen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll im Wesentlichen am 1. April 2007 in Kraft treten. Dazu erklärt die Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt:

“Mit diesem Gesetzentwurf ist der Weg bereitet für eines der wichtigsten Reformvor-haben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode: Niemand in Deutschland muss mehr ohne Krankenversicherungsschutz sein. Unser Gesundheitswesen, das international gesehen Spitze ist, soll auch unter den gegebenen Herausforderungen leistungsfähig, solidarisch und finanzierbar bleiben.

Dazu sind enorme Veränderungen nötig. Deshalb bringen wir mit diesem Gesetz-entwurf vier Reformen auf den Weg: eine Strukturreform, eine Organisationsreform, die Neuordnung der Finanzierung und eine Reform der privaten Krankenversiche-rung. Mit vielem beschreiten wir Neuland, so bei den Wahlmöglichkeiten für die Versicherten, dem Wettbewerb innerhalb der Krankenkassen, der Honorierung der Ärzte, der neuen Finanzierung und in der Ausgestaltung der Privatversicherung. Gleichzeitig setzen wir die 2004 eingeleiteten Verbesserungen in der gesundheit-lichen Versorgung fort: mit der Förderung der Hausarztversorgung, der integrierten Versorgung, der besseren Zusammenarbeit der Leistungserbringer und der Siche-rung von Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung.

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenver-sicherung wird das Gesundheitssystem auf allen Ebenen neu strukturiert, wettbe-werblicher ausgerichtet und undurchschaubare Bürokratie abgebaut. Gleichzeitig ist es die erste Reform seit vielen Jahren, die keine generellen Zuzahlungserhöhungen und keine Leistungskürzungen vorsieht. Vielmehr wird dort, wo es notwendig ist, die medizinische Versorgung zielgerichtet ausgebaut.

Mit der Neuordnung der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Gesundheitsfonds werden die Finanzströme transparent und die Krankenkassen erhalten erstmalig einen gerechten Ausgleich für besondere Belastungen durch höhere Ausgaben für kranke Menschen und für geringere Einnahmen, wenn sie z. B. viele Arbeitslose versichern. Der ungesunde Wettbewerb um günstige Versicherte, also gutverdienende und gesunde, lohnt sich nicht mehr. Die Versicherten können auf einen Blick erkennen, wie gut ihre Krankenkasse arbeitet.

Die neue Gesundheitsversicherung gestaltet die Gesundheitsversorgung für 82 Milli-onen Menschen. Sie sorgt dafür, dass Überversorgung und Bürokratie abgebaut werden, schließt Versorgungslücken und sichert, dass die Gesundheitswirtschaft mit ihren 4,2 Millionen Beschäftigten ein Wachstumsbereich bleibt. Mit der neuen Gesundheitsversicherung wird ein sozial gerechtes und tragfähiges Fundament geschaffen, damit das Gesundheitswesen in Deutschland für alle bezahlbar bleibt.”

Weitere Informationen unter http://www.die-gesundheitsreform.de.