Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


99,8% – Gesamt-Lieferfähigkeit aller AOK-Rabattpartner wöchentlich aktuell online

www.aok-rabattpartner.de

Deutschland – Ab sofort stellen die elf AOK-Rabattpartner ihre kumulierte Lieferfähigkeit auf http://www.aok-rabattpartner.de online. Die prozentuale Lieferquote aller 585 rabattierten Arzneimittel der AOK beträgt vom 3. bis 9. September 99,8%. Dieser Wert ist passwortfrei sofort nach Aufruf der Website zu sehen. Ergänzt wird das Lieferportal mit elf direkten Links zu den Websites der jeweiligen Vertragspartner.

Die elf Rabattpartner zeigen jede Woche einen aktuellen Wert der gemeinsamen Lieferfähigkeit an den pharmazeutischen Großhandel. Die Aufgabe des Großhandels ist anschließend die fristgerechte Versorgung der Apotheken, damit die Rabattarzneien an die Patienten abgegeben werden können. Ist ein einzelnes Rabattprodukt ad hoc von keinem der bis zu drei Rabattpartner bei keinem der deutschen Großhändler erhältlich, kann der Apotheker sofort ein wirkstoffgleiches (niedrigpreisiges) Produkt abgeben, das er vorrätig hat. Fazit: Jeder Patient erhält immer kurzfristig sein benötigtes Arzneimittel und nur in sehr seltenen Ausnahmefällen muss der Apotheker auf ein Nicht-Rabattpräparat zurückgreifen.

Aus aktuellem Anlass: AOK-Rabattpartner begrüßen Klarstellung des BVDA – Rabattvertrag vor “aut-idem-Liste” Die AOK-Rabattpartner begrüßen den Vorstoß des Bundesverbandes Deutscher Apotheker (BVDA e.V.), der seinen Mitgliedern rät, “bei der Abgabe von Arzneimitteln die Rechtsauffassung der Kassenverbände und des Bundesministeriums Gesundheit zu beachten”. Das heißt: Rabattbegünstigte Arzneimittel haben uneingeschränkt Vorrang vor den Abgabebestimmungen des Rahmenvertrages (§129 SGB V) oder anders formuliert: Auch rabattierte Wirkstoffe, die nicht auf der ‘aut-idem-Liste’ stehen, müssen bevorzugt abgegeben werden (die einzige Ausnahme ist der Substitutionsausschluss durch den Arzt mittels “aut-idem-Kreuz”). Dies könnte laut Rundschreiben (1) an die Apotheker der sicherste Weg vor Massen-Retaxationen sein – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Friedenspflicht zwischen AOK und Apothekern am 30. September endet. Diese Empfehlung hat der BVDA e.V. in seinem Newsletter am 28. August wiederholt (2).

Die elf Rabattpartner der AOK sind: AAA-Pharma – Actavis – AWD.pharma – Basics Pharma – Biomo Pharma – Corax Pharma – Dexcel Pharma – Dr. Friedrich Eberth Arzneimittel – Krewel Meuselbach – Teva Deutschland – Wörwag Pharma

(1) http://www.apothekerverband-bvda.de

(2) http://www.apothekerverband-bvda.de