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Abgeordnete müssen die Gesundheitsreform ablehnen!

ALLIANZ DEUTSCHER ÄRZTEVERBÄNDE

Berlin – Die Allianz Deutscher Ärzteverbände fordert alle Bundestagsabgeordneten auf, die Gesundheitsreform am übernächsten Freitag im Deutschen Bundestag abzulehnen. Die Abstimmung darf von den Abgeordneten nicht allein unter Machtfragen gesehen werden. Denn eine Ablehnung der Gesundheitsreform hätte keine Krise der Regierung zur Folge, sondern sie wäre ein Sieg des Parlamentarismus. Weite Teile der Reform werden von den Abgeordneten hinter vorgehaltener Hand abgelehnt. Lediglich die Koalitions-Räson spielt bei den Befürwortern eine Rolle.

Dabei geht es bei der Verabschiedung der Reform um die Vorbereitung eines schwerwiegenden Richtungswechsels im Gesundheitswesen. Das Gesetz atmet den Geist der Staatsmedizin. Mit Verabschiedung des Gesetzes werden die Weichen unumkehrbar in Richtung eines staatlich gelenkten Gesundheitssystems gestellt. Die Folgen werden Wartezeiten und eine Zuteilungsmedizin sein. Das Ziel einer stabilen Finanzierung des Gesundheitswesens wird von Beginn an durch steigende Beiträge konterkariert.

Auch der Fonds wird die kommenden Probleme des demographischen Wandels nicht lösen. Stattdessen wird die Private Krankenverscherung, das einzige System, das Demographiereserven bildet, schrittweise mit dem System der Gesetzlichen Krankenkassen gleichgeschaltet. Die sich abzeichnenden Kompromisslinien in der Schlussgeraden der Reform verwässern die Reform weiter und verschlimmern ihre Folgen. Die als Häppchen hervorgezauberten “Zugeständnisse” werden sich als vergiftete Köder entpuppen. Die Behauptung, Ärzte erhielten mehr Geld ist nur die halbe Wahrheit. Bei den Veränderungen in der Ausgestaltung der Vergütungsreform soll der floatende Punktwert zwar durch feste Preise abgelöst werden, dennoch bleiben aber zwei von drei Budgetierungselementen im System der ambulanten Vergütung erhalten: die regional vereinbarten Gesamtvergütungen – mit Öffnungsklausel bei besonderen Einflüssen, wie Grippewellen – und das arzt- und praxisbezogene Regelleistungsvolumen. Beide setzen de facto die Budgetierung im ambulanten Bereich fort.

Selbst wenn – wie von der Politik behauptet – mehr Geld in die ambulante Versorgung flösse, setzt diese in einem chronisch unterfinanzierten System an, in dem gut ein Drittel aller Leistungen umsonst erbracht werden. Inflationsbereinigt wird diese Unterfinanzierung selbst durch Honorarzuflüsse fortgeschrieben und wird für zahlreiche Praxen, die seit Jahren an der Grenze zur Insolvenz wirtschaften, das Aus bedeuten. Vermeintliche “Zugeständnisse” wie der Verzicht auf kostenneutrale Umsetzung einer Vertragsgebührenordnung und auf Honorarabschläge in überversorgten zu Gunsten von Zuschlägen in unterversorgten Gebieten, mildern bisherige Schärfen zwar ab, machen den Rest aber keineswegs akzeptabel.

ALLIANZ DEUTSCHER ÄRZTEVERBÄNDE

BERUFSVERBAND DEUTSCHER INTERNISTEN (BDI) BUNDESVERBAND DER ÄRZTEGENOSSENSCHAFTEN GEMEINSCHAFT FACHÄRZTLICHER BERUFSVERBÄNDE (GFB) HARTMANNBUND – VERBAND DER ÄRZTE DEUTSCHLANDS MEDI DEUTSCHLAND NAV-VIRCHOW-BUND, VERBAND DER NIEDERGELASSENEN ÄRZTE DEUTSCHLANDS