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ALM e.V. begrüßt die verbindliche Einführung standardisierter Schnittstellen

Verbesserte Versorgung durch eine bessere Kommunikation

Berlin – Eine seit vielen Jahren von Leistungserbringern und Kostenträger immer wieder an die Politik getragene Forderung wird endlich Realität: Praxisverwaltungssysteme (PVS) und Krankenhausinformationssysteme (KIS) müssen künftig offene und standardisierte Schnittstellen vorsehen. Das hat der Bundestag im „Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten“ beschlossen.

So geräuschlos die Neufassung des § 291 d SGB V in diesem „Omnibusgesetz“ verabschiedet wurde, so weitreichend ist die Bedeutung dieser Neuregelung jedoch: „In informationstechnische Systeme, die in der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung und in Krankenhäusern zum Erheben, Verarbeiten und Nutzen von personenbezogenen Patientendaten eingesetzt werden, sind offene und standardisierte Schnittstellen zur systemneutralen Archivierung von Patientendaten sowie zur Übertragung von Patientendaten bei einem Systemwechsel zu integrieren“, heißt es nun in § 291 d neu.

Bislang „sollte“ die Integration „so bald wie möglich“ erfolgen, was faktisch wirkungslos war. Nun ist eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren vorgesehen. Diese beginnt mit der Aufnahme der von KBV, KZBV und DKG jeweils für ihre Bereiche im Benehmen mit der Gesellschaft für Telematik und den zuständigen Bundesverbänden der Industrie erarbeiteten Festlegungen in das Interoperabilitätsverzeichnis.

„Wir begrüßen diese Neuregelung, denn sie wird die Kommunikation sowohl innerhalb der Ärzteschaft als auch zwischen den Sektoren einfacher, besser und transparenter machen. Darüber hinaus kann auch der Wettbewerb für innovative Anwendungen gestärkt werden“, sagt Dr. Michael Müller,
1. Vorsitzender des ALM e.V. Innovative Anwendungen für Ärzte und Patienten könnten so einen schnelleren und leichteren Zugang ins Gesundheitssystem finden. Diese dürften allerdings kein Selbstzweck sein, „sondern sie müssen letztlich dazu dienen, die Versorgung der Patienten zu verbessern“, so der Facharzt für Laboratoriumsmedizin.

In seiner Begründung weist der Bundestag darauf hin, dass mit der Neuregelung die Integration offener und standardisierter Schnittstellen in Praxisverwaltungs- und Krankenhausinformationssystemen, die zum Erheben, Verarbeiten und Nutzen von personenbezogenen Patientendaten eingesetzt werden, vorangebracht werden soll. In diesem Sinne ist auch die ebenfalls eingeführte Ermächtigung des Bundesministeriums für Gesundheit zu verstehen, „durch Rechtsverordnung {und} ohne Zustimmung des Bundesrates, Fristen für die Integration weiterer offener und standardisierter Schnittstellen in informationstechnische Systeme festzulegen”, d. h. für alle informationstechnischen Systeme, die in der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung und in Krankenhäusern zum Erheben, Verarbeiten und Nutzen von personenbezogenen Patientendaten eingesetzt werden. Nach eigenen Angaben will der Gesetzgeber so die Voraussetzung schaffen, um auf weitere Erfordernisse für offene und standardisierte Schnittstellen in Zukunft (noch schneller) reagieren zu können.

Über ALM e.V.:
Der ALM e.V. vertritt aktuell 165 medizinische Labore, in denen rund 500 Fachärzte (darunter Labormediziner, Humangenetiker, Pathologen, Endokrinologen, Transfusionsmediziner, Zytologen, Virologen, Mikrobiologen und Immunologen) arbeiten, darüber hinaus 350 Naturwissenschaftler und 18.000 qualifizierte Mitarbeiter. Zweck des Vereins ist die Förderung und Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen labordiagnostischen Patientenversorgung in Deutschland.