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AOK: Austauschkriterien müssen schnellstmöglich klar definiert werden

Substitution von Rabattprodukten

Berlin – Im Zuge der aktuellen Diskussion um die unterschiedliche Auslegung der Gesetze zum Austausch von Rabattprodukten lautet die Forderung von Dr. Christopher Hermann, Verhandlungsführer Rabattverträge im AOK-System: „Wir brauchen schnellstmöglich eine Klarstellung der Definition zum Austausch von Rabattprodukten, die unmissverständliche und eindeutige Handlungsanweisungen enthält.“ Es könne nicht sein, dass große Generikaunternehmen die derzeitige Rechtslage einfach zu ihren Gunsten interpretieren und nach eigenem Gutdünken Daten in die Apothekensoftware einspeisen lassen, die einen Austausch von wirkstoffgleichen Präparaten verhindern. „Dieses Vorgehen kann zum Problem für die Apotheker werden, denn die Rechtslage wird sowohl vom Bundesministerium für Gesundheit als auch vom GKV-Spitzenverband entschieden anders gesehen“, warnt Hermann.

Das Bundesministerium für Gesundheit und der GKV-Spitzenverband vertreten die klare Rechtsauffassung, dass Arzneimittel – bei Erfüllen der anderen Austauschkriterien – dann vom Apotheker auszutauschen sind, wenn mindestens ein gemeinsames Anwendungsgebiet vorliegt. Einige Generikaunternehmen, die bei der aktuellen AOK-Rabattausschreibung leer ausgingen, sehen das anders: Hat das Rabattprodukt beispielsweise vier Indikationen und das wirkstoffgleiche Markengenerikum zusätzlich ein Fünftes, dann versuchen die Nicht-Rabattpartner, den Austausch durch Änderungen in der Apothekensoftware zu verhindern. Medizinisch sei das absurd, meint Herrmann, „denn die betreffenden Arzneimittel sind wirkstoffgleich – und kommen häufig genug aus der gleichen Fertigung“. Einen Austausch aufgrund einer fehlenden Nischenindikation auszuschließen, sei medizinisch und ökonomisch in keiner Weise zu rechtfertigen.

„Verordnet der Arzt ein Arzneimittel nur über den Wirkstoff ohne Verwendung des Arzneimittelnamens, so führt dies seit jeher dazu, dass unterschiedliche Einzelindikationen vernachlässigt werden – ohne dass hier jemals von einem Problem gesprochen worden sei“, macht Hermann deutlich. Falls der Arzt ausnahmsweise tatsächlich aus medizinischen Gründen trotz Wirkstoffidentität ein bestimmtes Arzneimittel verordnen will, kann er die Ersetzung durch den Apotheker ausschließen. Tut er dies nicht, gibt es keinen Grund dafür, die Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nicht vorzunehmen, insbesondere auch nicht vereinzelte Abweichungen der zugelassenen Indikationen.

AOK appelliert an GKV und DAV, sich schnell zu einigen Die AOK fordert daher unmissverständliche Handlungsanweisungen, wie der Austausch zu erfolgen hat. Die derzeitige Rechtslage müsse in den aktuellen Verhandlungen zum Rahmenvertrag zwischen dem Deutschen Apotheker Verband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband schnellstmöglich unzweideutig klargestellt werden. „Es dürfen keine Interpretations-Schlupflöcher für die Pharmaindustrie offen bleiben die den Apothekern und dem gesamten Solidarsystem Schaden zufügen“, betont Hermann. „Es wäre sonst zu erwarten, dass eine Flut modifizierter oder neuer Zulassungen mit vermeintlich weiteren Anwendungsgebieten den Arzneimittelmarkt überschwemmt.“ Auch dürften die pharmazeutischen Unternehmen nicht die Freiheit haben, selbst ungeprüfte, austauschrelevante Arzneimittelinformationen an die Softwarehäuser übermitteln zu lassen. Eine Umbenennung von „Filmtabletten“ in „überzogene Tabletten“ kann ebenso wie etwa die Umbenennung einer Packungsstückzahl von „2×50“ in „100“ einen Austausch verhindern. „Hier wird der Bock zum Gärtner gemacht“, so Hermann. „Es muss eine Kontrollinstanz geschaffen werden, die die Datenqualität von der Meldung des pharmazeutischen Unternehmens bis hin zur korrekten Abbildung in der Apotheken- und Arztsoftware prüft. Denkbar wäre ein entsprechender, gesetzlicher Auftrag an die ABDATA – so könnte das Knowhow der Apotheker-Datenexperten genutzt werden – oder die Zuordnung der Prüfkompetenz zu einer Bundesbehörde.“

Hinweis für Redaktionen:

Auf der Pressewebsite des AOK Bundesverbandes http://www.aok-presse.de steht Ihnen eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema „Rabattverträge“ zur Verfügung. Die FAQs sind nach Zielgruppen gegliedert und mit einer gezielten Stichwortsuche unterlegt. Sobald sich Änderungen der aktuellen Situation ergeben, werden wir die entsprechenden Sachverhalte auch in diesem Bereich zeitnah und online kommunizieren.

Sollten Sie persönlich weitere Auskünfte wünschen, sprechen Sie mich gerne jederzeit an: Udo Barske, Pressesprecher