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AOK stellt Arzneimittelversorgung für Trobalt-Patienten jederzeit sicher

Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz

Berlin – „AOK-Versicherte, die Trobalt benötigen, müssen sich keine Sorgen machen. Wir stellen ihre Versorgung mit dem Medikament sicher“, erklärte Uwe Deh, Geschäftsführender Vorstand des AOK-Bundesverbandes, heute als Reaktion auf die Nachricht von GlaxoSmithKline (GSK), ihr Epilepsie-Medikament Trobalt mit dem Wirkstoff Retigabin zum 1. Juli 2012 in dem deutschen Markt nicht weiter zu vertreiben. Da es sich um eine europäische Zulassung handelt, kann die Versorgung über sogenannte Einzelimporte sichergestellt werden, so dass der Patient und dessen Therapie hiervon unbeeinflusst bleiben, so Uwe Deh weiter.

Mit seiner Entscheidung schade GlaxoSmithKline vor allem sich selbst. Deh bedauerte, dass sich GSK zu diesem Schritt entschlossen hat. Das Unternehmen sollte nun nicht versuchen, dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) dafür die Schuld in die Schuhe zu schieben. Die erfolgreichen Preisverhandlungen zwischen AstraZeneca und dem GKV-Spitzenverband zeigen, dass das AMNOG sich bewährt und innovative Arzneimittel durchaus belohne. „Wenn am gleichen Tag eine Firma den Bewertungs- und Preisfindungsprozess erfolgreich abschließt und eine andere Firma aus dem Prozess aussteigt, dann kann das nicht an dem Prozess liegen“, bilanziert Deh. Zum jetzigen Zeitpunkt verbieten sich daher jedwede Eingriffe in ein Gesetz, das gerade erfolgreich die ersten Schritte gemacht hat und jetzt richtig laufen lernt“, sagte Deh.