PRESSEMITTEILUNG
Apotheker lehnen Zwei-Klassen-Apotheken ab / Novellierung der Apothekenbetriebsordnung
Berlin – Die Apotheker fordern die Beibehaltung der flächendeckenden und umfassenden Versorgung durch vollwertige Apotheken. Damit widerspricht die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände einigen Regelungen des Referentenentwurfs zur Novellierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO).
ÂSonderregeln für Filialverbünde lehnen wir ab, denn es darf keine zweitklassigen Apotheken geben. Das widerspricht unserem Versorgungsauftrag und dem erklärten Willen des Verordnungsgebers, die Versorgung im Nahbereich der Apotheken zu verbessernÂ, sagt ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf. ÂWer in eine Apotheke kommt, vertraut zu Recht darauf, dass er umfassend vorsorgt wird. ÂEin bisschen Apotheke geht nicht.Â
Zu den Leistungen der Apotheke gehören auch die Herstellung von Rezepturen und die Versorgung im Nacht- und Notdienst. Im Referentenentwurf zur ApBetrO ist geplant, dass Filialapotheken keine Rezepturen herstellen müssen. Wolf: ÂJede Apotheke muss in der Lage sein, dringend benötigte Rezepturen herstellen zu können  das ist auch im Notdienst essentiell.Â
ÂUm hochwertige Arzneimittel herstellen zu können, müssen in jeder Apotheke die wissenschaftlichen Hilfsmittel und ein Labor zur Prüfung der Ausgangsstoffe vorhanden seinÂ, sagt Wolf. ÂDiese Ausrüstung in Filialapotheken einzuschränken, ist keine sinnvolle Deregulierung  hier wird am falschen Ende gespart.Â
Wegen der überragenden Bedeutung für die Apotheken wurde die Stellungnahme zur ApBetrO heute von einer auÃerordentlichen Mitgliederversammlung der ABDA intern diskutiert. Bis zum 18. November wird die ABDA eine umfassende Stellungnahme zum gesamten Referentenentwurf erarbeiten und kommunizieren.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter http://www.abda.de