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Appell an den Bundesrat: Jetzt Schmerzmedizin in die Approbationsordnung für Ärzte aufnehmen

Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e.V.

Oberursel/Göppingen – Ein vom Bundestag kurzfristig verabschiedetes Gesetz sorgt dafür, dass die Palliativmedizin zum verpflichtenden Lehr- und Prüfungsfach für Ärzte wird. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte Nachricht: Die Schmerzmedizin wurde dabei vergessen. Die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie appelliert darum an die Bundesländer, im Bundesrat dafür zu sorgen, dass Ärzte zum Nutzen von Millionen Patienten in Deutschland endlich auch in Palliativ- und Schmerzmedizin gut ausgebildet werden. »Bitte tragen Sie dazu bei, dass in unserem Lande Menschen nicht weiterhin unnötig zu chronischen Schmerzpatienten werden, weil wir es uns immer noch leisten, Ärzte in diesem wichtigen Fachgebiet nicht auszubilden.« Mit diesen Worten appelliert Dr. med. Gerhard H. H. Müller-Schwefe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie, an die Bundesländer, einem Gesetz die Zustimmung zu verweigern, das am 05. Juli 2009 im Bundesrat verabschiedet werden soll.

Bei diesem Gesetz handelt es sich um das »Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus«. Es sieht unter anderem in Artikel 7 die Änderung der Approbationsordnung für Ärzte vor: Demnach soll als verpflichtendes Fach die Palliativmedizin für Studierende der Medizin in die Approbationsordnung aufgenommen werden. »Dies ist sicher eminent wichtig«, erklärt Müller-Schwefe, »macht es doch Kenntnisse für die Versorgung von etwa 85.000 Palliativpatienten jährlich obligatorisch.«

»Doch hinzu kommen neun bis elf Millionen Menschen mit chronischen Schmerzen, die oft ein Leben lang leiden«, sagt der Göppinger Schmerzmediziner. »Viele dieser für Patienten, Gesundheitssystem und Volkswirtschaft katastrophalen, oft lebenslangen Krankheitsverläufe ließen sich verhindern, wenn nur Ärzte in ihrem Studium bereits Kenntnisse über chronische Schmerzen und deren Verhinderung erwerben müssten.«

Die Folgen: Alleine im Bereich der uneffektiv behandelten Rückenschmerzpatienten bedeutet dies in Deutschland nach neuesten Zahlen eine volkswirtschaftliche Belastung von jährlich 48 Milliarden Euro durch insuffiziente Prävention und Therapie.

Dennoch wurden weder Schmerz- noch Palliativmedizin – trotz Unterstützung durch die Bundesärztekammer – bisher in die Approbationsordnung aufgenommen. Inzwischen bieten zwar zwei Drittel der medizinischen Fakultäten Schmerztherapie als Lehrfach an. Doch dieses Angebot alleine genügt nicht: »Die Schmerzmedizin muss auch verpflichtendes Prüfungsfach werden«, sagt Müller-Schwefe, »denn die Erfahrung lehrt, dass nur jene Fächer gelernt werden, die auch geprüft werden.«

Mit der Änderung der Approbationsordnung im jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf besteht die von allen Fachgesellschaften und der Koalition gegen den Schmerz seit langem eingeforderte Chance, Schmerzmedizin zusammen mit der Palliativmedizin verpflichtend für alle Ärzte in die Approbationsordnung einzuführen. Doch dazu muss sie in den jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf ebenfalls mit aufgenommen werden.

»Da dieses Gesetz bereits im Gesetzgebungsverfahren ist«, appelliert Müller-Schwefe an die Bundesländer, »bitte ich Sie eindringlich, im Bundesrat darauf hinzuwirken, dass dieses Gesetz nicht ohne das zusätzliche Einfügen von Schmerzmedizin zu den Pflichtbestandteilen der Approbationsordnung den Bundesrat passieren kann. Dies erfordert lediglich in Artikel 7 unter Nummer 13 das zusätzliche Wort »Schmerzmedizin.«