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“Arzneimittel sind keine Bonbons”: Apothekerkammer kritisiert OVG-Urteil

Rezeptsammlungen gefährden die Gesundheit der Patienten

Münster – Auf deutliche Kritik stößt das gestrige Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster, dass einen Bestell- und Abholservice für Arzneimittel in Drogerien zulässig sei. “In diesem Fall heißt es leider: Über die Risiken und Nebenwirkungen für den Patienten haben die Richter wohl nicht nachgedacht”, so Kammerpräsident Hans-Günter Friese. “Arzneimittel sind keine Bonbons, sondern eine Ware besonderer Art”, so Friese. “Sie sind erklärungsbedürftig, und sie haben Risiken und Nebenwirkungen. Daher gibt es seit Jahr und Tag die Apotheke als Ort für die Abgabe und Beratung. Dass Arzneimittel jetzt in der Drogerie, in Videotheken oder an Tankstellen gehandelt werden sollen, ist schlicht und ergreifend gesundheitsgefährdend.” Die Entscheidung des OVG Münster kam mehr als überraschend. Denn der Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf hatte in den Rezeptsammlungen einen Verstoß gegen das Arzneimittelrecht gesehen und diese untersagt. Diese Rechtsauffassung wurde sowohl vom Verwaltungsgericht Düsseldorf als auch im Eilverfahren vom OVG Münster bestätigt. “Angesichts der Kehrtwende der Richter ist jetzt der Gesetzgeber aufgefordert zu handeln”, sagt Kammerpräsident Hans-Günter Friese. “Im Sinne der Patientengesundheit ist er aufgerufen, den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten zu verbieten.”