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Arztpraxen erzielen 70 % ihrer Einnahmen aus Kassenabrechnung

Pressemitteilung – Statistisches Bundesamt

Wiesbaden – Mit 70,4 % entfiel 2015 der überwiegende Teil der Einnahmen der Arztpraxen auf Kassenabrechnungen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, resultierten aus Privatabrechnungen 26,3 % der Einnahmen und 3,3 % aus sonstigen selbstständigen ärztlichen Tätigkeiten.

Die durchschnittlichen Einnahmen je Arztpraxis lagen in Deutschland 2015 bei 507 000 Euro. Dies gilt für Praxen, die als Einzelpraxis oder als fachgleiche Berufsausübungsgemeinschaft geführt werden. Dieser Durchschnittswert ist stark von Praxen mit sehr hohen Einnahmen beeinflusst, denn die Hälfte aller Arztpraxen hatte Einnahmen von weniger als 373 000 Euro (Median).

Den Einnahmen standen Aufwendungen in einer durchschnittlichen Höhe von 249 000 Euro je Arztpraxis gegenüber. Bei der Hälfte der Praxen betrugen die Ausgaben weniger als 166 000 Euro (Median). Die Aufwendungen setzten sich zu 51,9 % aus Personal- und zu 48,1 % aus Sachaufwendungen zusammen.

Aus der Differenz von Einnahmen und Aufwendungen ergibt sich der Reinertrag. Der durchschnittliche Reinertrag einer Arztpraxis lag 2015 bei 258 000 Euro. Die Hälfte aller Arztpraxen hatte einen Reinertrag von höchstens 197 000 Euro (Median).

Der Reinertrag ist nicht mit dem Gewinn beziehungsweise dem Einkommen der Ärzte gleichzusetzen, auch nicht, wenn er auf die Zahl der Praxisinhaber bezogen wird. Er stellt das Ergebnis des Geschäftsjahres der Praxis dar, berücksichtigt aber unter anderem nicht Aufwendungen für Praxisübernahme und Aufwendungen privater Natur für die Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Praxisinhaber und deren Familienangehörigen sowie die Beiträge zu Versorgungseinrichtungen der Praxisinhaber.

Zwischen den Arztpraxen verschiedener Fachgebiete gibt es große Unterschiede bei Einnahmen und Aufwendungen und damit auch beim Reinertrag: Den höchsten Reinertrag erzielten 2015 die Praxen der Fachgebiete Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie mit 850 000 Euro, gefolgt von Praxen der Fachgebiete Augenheilkunde (370 000 Euro) und Orthopädie (310 000 Euro). Am niedrigsten fiel der durchschnittliche Reinertrag mit 180 000 Euro bei den Praxen der Fachgebiete Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie aus. Praxen des Fachgebiets Allgemeinmedizin erreichten einen durchschnittlichen Reinertrag von 227 000 Euro.

Methodische Hinweise:
Die Angaben beruhen auf den Ergebnissen der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich, einer repräsentativen Stichprobenerhebung mit einem Auswahlsatz von 5 %, die alle vier Jahre durchgeführt wird. In die hier dargestellten Ergebnisse flossen nur Werte von Einzelpraxen und fachgleichen Berufsausübungsgemeinschaften ein, jedoch nicht von fachübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren.

Im Berichtsjahr 2015 wurden die Arztpraxen präziser als in den Erhebungen zuvor verschiedenen Organisations- und Kooperationsformen zugeordnet. Dies führt zu einer stark eingeschränkten Vergleichbarkeit der Ergebnisse des Erhebungsjahres 2015 mit den Vorjahren.

Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Presse.html zu finden.