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Ausschreibungschaos perfekt

AOK

Berlin – Der Branchenverband Pro Generika sieht seine Mitgliedsunternehmen durch massive Fehler der AOK bei ihrer aktuellen Rabattvertrags-Ausschreibung unzumutbar belastet und stellt vor dem Hintergrund der ständigen Ausschreibungsprobleme das Instrument Rabattvertrag insgesamt in Frage.

Die AOK hat bei ihrer Ausschreibung über 64 Wirkstoffe vom 9. August 2008 wieder grobe Schnitzer gemacht. Wegen zahlreicher Rügen, die vor allem im Verband Pro Generika organisierte Unternehmen der Generikabranche erhoben hatten, hat die AOK ihre Ausschreibung gestern Abend korrigiert. Sie hat Pannen ausgebügelt und die Angebotsfrist auf den 3. November 2008, 12 Uhr verlängert. Die Verträge sollen nunmehr erst am 1. März 2009 in Kraft treten und bis zum bis 28. Februar 2011 laufen.

„Mit dieser Pannenserie verschärft sich die Diskussion über die Sinnhaftigkeit von Rabattverträgen erneut“, sagt Peter Schmidt, Geschäftsführer von Pro Generika: „Die Fehler, die die AOK Baden-Württemberg federführend für das AOK-System jetzt berichtigt hat, sind für mich nicht nachvollziehbar. Man darf doch zumindest erwarten, dass die AOK die korrekten Verordnungsmengen ausweist und den richtigen Gebietslosen zuweist. Auch die „Ungereimtheiten“, die es bei einzelnen Pharmazentralnummern und den Nachweisen zu den Produktionskapazitäten gab, sind schon mehr als erstaunlich. Diese haarsträubenden Fehler der AOK belasten unsere Mitgliedsunternehmen schwer. Ein wichtiger Teil der in den letzten Wochen für die Angebote angestellten Überlegungen und Berechnungen müssen mit den veränderten Daten jetzt wiederholt werden. Gerade für unsere kleinen und mittelständischen Mitglieder, die bereits bisher mit der Erstellung der von der AOK verlangten sehr umfangreichen Angebotsunterlagen für die insgesamt 320 einzelnen Lose stark belastet waren, ist dies kaum zumutbar,“ erklärte Schmidt.

„Die AOK hat offensichtlich immer noch nicht begriffen, dass von ihr gesetzte Frist zwischen der Erteilung des Zuschlags (Mitte bis Ende Dezember) und dem Vertragsbeginn am 1. März 2009 zu kurz ist, um die notwendigen Anpassungsmaßnahmen in der Industrie durchzuführen. An der Problematik möglicher Lieferengpässe hat sich damit nichts geändert. Die Ausschreibungskompetenz der AOK ist aber komplett in Frage gestellt. Die AOK spielt mit der Planungssicherheit und damit der wirtschaftlichen Stabilität der Generikaindustrie. Wir meinen deshalb, dass die Rabattverträge ein untaugliches Instrument zur Kostendämpfung sind und schnell wieder abgeschafft werden müssen. Wir stehen für die Politik jederzeit zur Verfügung, gemeinsam nach Alternativen zu suchen“, schloss Schmidt.