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Bätzing-Lichtenthäler: Weichenstellung für die Versorgung von Schwerstkranken und Sterbenden

Bundesrat

Mainz – Der Bundesrat hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland beraten. Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler teilte dazu in ihrer Rede im Bundesrat mit: „Rheinland-Pfalz begrüßt den Gesetzentwurf. Er enthält wichtige Weichenstellungen, um die Versorgung der Schwerstkranken und Sterbenden in Deutschland deutlich zu verbessern. Es ist unser Anspruch, sterbende Menschen und ihre Familien in dieser Phase zu begleiten, wenn sie es wünschen. Zudem müssen schwerstkranke Menschen auf eine optimale medizinische Behandlung und Schmerzlinderung vertrauen können. Deshalb ist der Ausbau der Palliativmedizin ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Gesetzesvorhabens.“

Weitere zentrale Eckpunkte des Gesetzentwurfs sind bessere finanzielle Bedingungen der ambulanten und stationären Hospize, eine intensivere Verankerung einer umsorgenden Sterbekultur in Pflegeeinrichtungen sowie Anreize und konkrete Vorgaben, die Vernetzung der Leistungserbringer zu fördern. „Ich gehe von einem zügigen Gesetzgebungsverfahren aus und erwarte, dass die Bundesländer sich intensiv beteiligen werden. Deshalb möchte ich die Debatte auch auf der Gesundheitsministerkonferenz unter rheinland-pfälzischem Vorsitz am 24. und 25. Juni in Bad Dürkheim führen“, betonte Bätzing-Lichtenthäler.

Ein Schwerpunkt der Empfehlungen der Länder zum vorgelegten Gesetzentwurf liegt darin, die Beratung der Menschen in verschiedenen Stufen anzubieten.

„Bei der Schaffung neuer Beratungsangebote, wie der Hospiz- und Palliativberatung durch die Krankenkassen, ist es meiner Ansicht nach sinnvoll, die Nutzung bereits vorhandener Strukturen zu ermöglichen, um möglichst viele Informationen aus einer Hand zu bekommen. Hier stellen wir uns vor, dass die Krankenkassen die Beratung und Hilfestellung für ihre Patienten in Fragen der Hospiz- und Palliativversorgung auch Pflegestützpunkten übertragen können, die zum Beispiel in Rheinland-Pfalz über eine sehr gut ausgebaute Infrastruktur verfügen.“ Auch die Versorgungsplanung am Lebensende sei für alle Menschen wichtig, nicht nur für solche in stationären Pflegeeinrichtungen, wie im Gesetzentwurf vorgesehen. „Hier muss auch die Versorgung im häuslichen Bereich aufgenommen werden“, so Ministerin Bätzing-Lichtenthäler.

Wichtig sei es, einen Zugang aller gesellschaftlichen Gruppen zu den bestehenden Angeboten und Möglichkeiten der hospizlichen Begleitung und palliativen Versorgung herzustellen. Aus diesem Grund wird die Bundesregierung aufgefordert, die Umsetzung des Hospiz- und Palliativgesetzes mit einer breit angelegten Öffentlichkeitskampagne zu begleiten.

‚Für sterbende Menschen sorgen‘ ist das Leitmotiv der rheinland-pfälzischen Hospizbewegung. Diesem Anliegen hat sich auch die Landesregierung verpflichtet. Rheinland-Pfalz hat als eines der ersten Länder die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen unterzeichnet. Die Charta verfolgt vor allem das Ziel, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass das Leiden schwerstkranker sterbender Menschen so weit wie möglich in medizinischer, psychischer und seelischer Hinsicht gemildert werden kann. Weiterhin beruht die Förderung ambulanter Hospize als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen auf einer Bundesratsinitiative aus Rheinland-Pfalz.

Eine Orientierungsdebatte zur Sterbehilfe im rheinland-pfälzischen Landtag im März 2015 habe einen fraktionsübergreifenden Konsens gezeigt, den Hospizgedanken zu fördern, so Ministerin Bätzing-Lichtenthäler. „Die Motive der Menschen, sich für aktive Sterbehilfe auszusprechen, ist oft die Angst vor Hilflosigkeit und Würdelosigkeit im Alter und bei schweren Erkrankungen. Ich bin mir aber sicher, dass wir einen großen Teil dieser Ängste nehmen können, wenn wir über ein sehr gutes Versorgungsnetz im Gesundheitsbereich und in der Pflege verfügen und darüber auch aufklären.“ Jeder Mensch mit einer schweren lebensbegrenzenden Erkrankung müsse sich darauf verlassen können, im Krankenhaus, im Hospiz, in einer stationären Pflegeeinrichtung und zu Hause Zugang zu einer allgemeinen oder spezialisierten Palliativversorgung zu haben, wann immer er diese im Laufe seiner Erkrankung benötigt, so die Ministerin.

Die Hospizbewegung ist in diesem Prozess eine der tragenden Säulen, die die Würde des Menschen am Lebensende, die Verbundenheit mit dem Sterbenden und die Beachtung seiner Selbstbestimmung in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellt.

„Von Anfang an war das Ehrenamt ein sehr wichtiger Teil der Hospizbewegung. Daran möchte ich erinnern und die Gelegenheit nutzen, den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich für diese oft schwierige Arbeit zu danken“, so die Ministerin.