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Bedeutung von Präventionsmaßnahmen im Rahmen der Früherkennung von Krankheiten hervorgehoben

Eigenverantwortung durch Teilnahme an Früherkennungsmaßnahmen stärken

Berlin – Anlässlich der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses, nicht die Teilnahme sondern die Beratung über Früherkennungsmaßnahmen verpflichtend für GKV-Versicherte einzuführen, erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:

Mit seiner Entscheidung hebt der Gemeinsame Bundesausschuss die Bedeutung von Präventionsmaßnahmen im Rahmen der Früherkennung von Krankheiten hervor. Dabei stützt er die Selbstentscheidung der Versicherten, indem er die Beratung mit einem wirtschaftlichen Vorteil verbindet, gleichzeitig aber die Patientensouveränität schützt. Im ersten Bereich, indem die Vorsorge mit einem finanziellen Anreiz versehen wurde, dem Zahnersatz, hat die Regelung hohe Akzeptanz erlangt. Hier ist es inzwischen zur Selbstverständlichkeit geworden, dass ein erhöhter Eigenanteil fällig wird, wenn die zahnärztliche Vorsorge nicht regelmäßig durchgeführt wird.

Früherkennungsuntersuchungen können mit Risiken und Nebenwirkungen verbunden sein, hierzu gehören z.B. die Darmspiegelung sowie die Mammographie der Brust. Es gibt aber auch Maßnahmen, wie ein Vorsorge-Check-up oder der Abstrich auf Gebärmutterhalskrebs, die nicht oder nur mit sehr geringen gesundheitlichen Risiken verbunden sind. Für Maßnahmen, die mit einem erheblichen gesundheitlichen Risiko verbunden sind, ist die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Informationspflicht angemessen und nachvollziehbar. Die Bundesregierung sollte bei ihrer Entscheidung bezüglich der Genehmigung prüfen, ob diese Informationspflicht wiederholt und durch vorgegebene Informationsintervalle ergänzt werden kann. Die individuelle Einstellung zu Früherkennungsuntersuchungen kann sich mit zunehmendem Alter und in veränderten Lebenslagen durchaus verändern und eine neue Entscheidung für oder gegen eine solche Maßnahme auslösen. Darüber hinaus gilt es zu prüfen, inwieweit bei den sog. nicht-invasiven Maßnahmen die Nichtteilnahme dennoch mit finanziellen Sanktionen verbunden sein sollte. Schließlich führt die Früherkennung dazu, dass Krankheiten früher erkannt, besser geheilt, bzw. Risikofaktoren ausgeschlossen werden können. Die Krankheitskosten, die immer zu Lasten der Solidargemeinschaft der GKV gehen, könnten reduziert und Lebensqualität gewonnen werden. Ein finanzieller Anreiz bei Teilnahme wäre vertretbar und in der Bevölkerung gut durchsetzbar. Das schützenswerte individuelle Recht auf Nichtwissen korrespondiert in einem Solidarsystem allerdings nicht mit Zuzahlungsreduktion bzw. befreiung. Solidargemeinschaften leben von Verantwortungsbewusstsein auch für die eigene Gesundheit.